Pressemitteilung, 24.07.2012 - 13:40 Uhr
Perspektive Mittelstand
Mit Forderungen richtig umgehen
Bremer Inkasso GmbH gibt Tipps: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!
(PM) Bremen, 24.07.2012 - "Um die Gefahr von Forderungsausfällen so weit wie möglich zu minimieren, kann man selbst einiges tun" rät Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. 1. Unbedingte schriftliche Dokumentation aller Schritte von der Angebotserstellung über die Auftragserteilung/Bestellung und deren Bestätigung. Der Hinweis, dass die Lieferung oder Leistung auf der Basis „beigefügter“ Geschäftsbedingungen erbracht wird – diese wiederum sollten unbedingt Regelungen über den normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt enthalten – sollte sich sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung wiederfinden. Solche getroffenen Regelungen können bei späterer Kundeninsolvenz „bares Geld wert sein“.2. Nach der Lieferung bzw. Leistungserbringung sofort die Rechnung stellen. Diese sollte ein konkretes Zahlungsziel, ein genaues Datum wie z. B. „zahlbar bis zum 12.10.2012“ enthalten. So können Missverständnisse bzgl. unklarer Formulierungen und Interpretationen über vielleicht „branchenübliche“ Zahlungsziele vermieden werden.3. Versenden Sie die Rechnung vorab per Fax. Dann verschicken Sie sie zusätzlich per Post. Sollte der Kunde nämlich im Falle eines Falles behaupten, er habe keine Rechnung bekommen, ist man als Unternehmer in der Beweispflicht des tatsächlichen Zugangs der Rechnung. Deshalb empfiehlt sich der Faxversand, und natürlich gilt, das Faxprotokoll - nach Prüfung des Versandstatus – sorgfältig aufzubewahren. Rechnungszustellung per Einschreiben der verschiedenen Versionen ist im Einzelfall sinnvoll, entfällt aber bei einer Vielzahl von Rechnungen wahrscheinlich schon aus Kostengründen und Zeitaufwand.4. Ein vom Kunden unterzeichneter Lieferschein gehört ebenso zu einer vollständigen Vertragsdokumentation wie nach der Beendigung eines Auftrages die schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Arbeiten zu dessen Zufriedenheit erledigt wurden. Gerade bei Handwerksleistungen ist deren „Abnahme“ durch den Kunden Bedingung für die Fälligkeit der Rechnung.5. Eine aktuelle Buchhaltung ist ein absolutes Muss! Ebenso: bei Rechnungsfälligkeit eines Kunden sofort handeln! Zur Zahlung sollte der Kunde höflich, jedoch bestimmt und unmissverständlich aufgefordert werden. Im Abstand von 7 – 10 Tagen sind zwei bis drei schriftliche Zahlungsaufforderungen im Kaufmännischen üblich. Die letzte Mahnung sollte aber eine eindeutig definierte Zahlungsfrist enthalten (Zahlung bis zum….. bei uns eingehend).6. Setzen Sie den Kunden in Zahlungsverzug! Dieser tritt mit Zugang einer Mahnung ein. Ist der Schuldner Unternehmer, kommt er aber auf jeden Fall automatisch(lt. § 286 abs. 3 BGB) 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Zahlungsverzug. Dieser ist Voraussetzung dafür, beim Kunden Ersatz für Verzugsschaden (wie Kosten für Einschaltung eines Rechtsanwalts oder grundsätzlich im selben Umfang die Kosten für Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens) geltend machen zu können. Soll die automatische Verzugsregelung auch bei Nichtunternehmern greifen, hat man in der Rechnung deutlich darauf hinzuweisen.7. Zahlungsverzug berechtigt Sie, Mahngebühren zu verlangen. Üblich sind 5,- Euro pro Mahnung. Diese dürfen mit der zweiten Mahnung erhoben werden. Sollte der Kunde aber schon vor der ersten ausgehenden Mahnung in Verzug sein (z. B. durch Ablauf der unter Punkt 6 genannten 30-Tage-Frist) so dürfen bereits jetzt Gebühren verlangt werden.8. Verlangen Sie Verzinsung Ihrer Forderungen ab Zahlungsverzugsbeginn. Richtwert dafür ist der flexible Basiszinssatz, der von der Europäischen Zentralbank in Abständen neu festgelegt wird. Der bei Verzug vom Verbraucher zu entrichtende Zinssatz beträgt fünf Prozent über dem flexiblen Basiszinssatz, der von einem Unternehmer zu zahlende sogar acht Prozent. 9. Holen Sie sich rechtzeitig fachkundige Helfer an die Seite. Dazu ist jeder Gläubiger berechtigt. Ein Rechtsanwaltsbüro kann beauftragt werden aber auch ein Inkassounternehmen. Wie oben bereits erwähnt, hat der Schuldner die hierdurch entstehenden Kosten als Verzugsschaden zu ersetzen.10. Kommt es trotz aller Bemühungen und Vorsicht doch dazu, dass Forderungen auf dem Weg des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens eingezogen werden müssen, sollte man sich spätestens jetzt an einen Fachmann wenden. Denn es bedarf schon sehr guter Kenntnisse über Rechtsformen von Unternehmen oder z. B. auf dem Gebieten der Verjährung. Ein Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen sind da qualifizierte Ansprechpartner. Von einem „Alleingang“ ist zur Vermeidung von unter Umständen kostspieligen Fehlern abzuraten.“„Eines ist noch anzumerken“, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH zum Schluss, „ein Inkassounternehmen ist nicht erst dann Ansprechpartner, wenn aus dem Kunden ein Schuldner geworden ist, sondern bereits im Vorfeld. Wir betreiben nicht nur Forderungseinzug sondern bieten auch umfassende Beratung und Ansätze zur Verringerung des Forderungsausfallrisikos. Gefahr erkannt, Gefahr zwar nicht ausgemerzt, aber doch eben gebannt.“


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ÜBER BREMER INKASSO GMBH

Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ärzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig. Aktuell sind ca. 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschäftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. So wird bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren kein Honorar verlangt. Stattdessen wird lediglich eine nach der Hauptforderung gestaffelte Pauschale zwischen 10,00 EUR und max. 100,00 EUR sowie Auslagen berechnet. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund qualitativ hoher Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TÜV in 2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.