Pressemitteilung, 25.09.2013 - 09:20 Uhr
Perspektive Mittelstand
Missverständnisse bei Incoterms C-Klauseln
Incoterms sind im Exportgeschäft weltweit Standard. Dennoch gibt es Wissenslücken. So wird oft der Lieferort bei C-Klauseln falsch eingeschätzt. Klare Vertragsformulierungen schaffen Abhilfe und Rechtssicherheit.
(PM) Langfurth, 25.09.2013 - In Verträgen des Maschinen- und Anlagenbaus, genauso wie in anderen internationalen Lieferverträgen, werden die Lieferbedingungen und Lieferpflichten zum überwiegenden Teil über die Incoterms (= International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) geregelt. Beliebt sind die sogenannten „C-Klauseln“: CPT und CIP für alle Transportarten sowie CFR und CIF speziell für See- und Binnenschiffstransport.Alle C-Klauseln haben gemein, dass der Verkäufer den Transport zum benannten Ort beauftragt und bezahlt, der Käufer jedoch die Gefahr zufälligen Untergangs, Verschlechterung und Verzögerung trägt. Die Lieferung findet bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer (CPT und CIP), beziehungsweise bei Verbringung an Bord des Schiffes (CFR und CIF) statt. In der Praxis findet man dann oft Klauseln wie „to be delivered by May 5th, 2014, Incoterms (2010) CIF Singapore“. Oliver Dittmann, international erfahrener Vertragsspezialist und Wirtschaftsmediator aus der mittelfränkischen Hesselbergregion, weiß, dass das in der Praxis oft zu Missverständnissen führt. Da hier nur der Bestimmungsort im Verbund mit einem Datum genannt wird, verstehen das viele Praktiker so, dass sich der Verkäufer zu einer Ankunft der Ware am 5. Mai 2014 am Seehafen Singapur verpflichtet. Diese Auffassung widerspricht jedoch der Natur der C-Klauseln. Der Verkäufer soll gerade nicht mehr für unverschuldete Verzögerungen nach der Lieferung verantwortlich sein.Tatsächlich kommt es oft vor, dass beide Parteien dieses Missverständnis teilen und so das Geschäft zu beider Zufriedenheit abgewickelt wird, ohne je den Ortsbezug des Liefertermins in Frage zu stellen. Wenn jedoch der Termin nicht eingehalten wird und die Verträge von Juristen geprüft werden, kommt es zu Überraschungen, die man durch klare Formulierungen vermeiden kann. Dittmann fordert deshalb: „Eine klare Klausel sollte zusätzlich zum Bestimmungsort (= benannter Ort) den Lieferort nennen. Das verbindliche Lieferdatum muss sich auf diesen Ort beziehen. Ein Ankunftsdatum kann informativ dazu genannt werden“. Im genannten Beispiel würde er klar und deutlich formulieren: „Delivery Incoterms (2010) CIF Singapore, place and date of delivery: Hamburg port, May 5th, 2014, expected arrival at Singapore port: end of May, 2014“. Die Umstände des Einzelfalls können natürlich eine abweichende Formulierung erfordern, die mit einem sachkundigen Rechtsanwalt abgestimmt werden sollten. Mehr Informationen erhalten Interessierte auf der Homepage von Oliver Dittmann Mediation & Training: www.oliver-dittmann.de/


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ÜBER OLIVER DITTMANN MEDIATION & TRAINING

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.