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Pressemitteilung

Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Was sind Minijobs?

(PM) , 08.10.2007 - Immer mehr Menschen in Deutschland haben zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Häufig wird neben dem Hauptberuf ein so genannter Minijob ausgeübt.

Von Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht aus Frankfurt am Main.

Als Minijob werden sowohl geringfügige Beschäftigungen als auch Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die sich in der Gleitzone von einem monatlichen Einkommen von 400,01 Euro bis 800 Euro bewegen.

Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt 400 EUR im Monat nicht übersteigt. Das ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung; oder wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage befristet ist, also eine kurzfristige Beschäftigung. Eine weitere Form der geringfügigen Beschäftigung ist eine Beschäftigung, die in einem Privathaushalt stattfindet.

Die Eigenschaft des Minijobs ergibt sich aus den
sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Arbeitnehmer haben bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen, der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie eine einheitliche Pauschalsteuer. In der Gleitzone fallen für den Arbeitnehmer gegenüber den regulären Prozentsätzen verringerte Sozialversicherungsbeiträge an.

Der Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten. Der Arbeitnehmer hat wie jeder andere Arbeitnehmer auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung, betriebliche Gratifikationen oder Sozialleistungen.

Es gilt: Befristungen und Kündigungen unterliegen denselben Vorschriften und Anforderungen wie ein ganz normales Arbeitsverhältnis.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter:
www.hotze-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht.html

Kontakt:

Hotze Rechtsanwälte
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht
Jahnstraße 49
60318 Frankfurt am Main
Tel.: 069 3085-1601
Fax: 069 3085-1602
info@hotze-rechtsanwaelte.de
www.hotze-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt:

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(PR-Agentur)
Heigenbrücker Weg 12
60599 Frankfurt am Main
info@bergmeier-pr.de
www.bergmeier-pr.de

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