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Kanzlei Schell - Anwalt für Unternehmensrecht
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Mindestlohn beschlossen – Droht die Gefahr einer neuen „Generation Praktikum“?

(PM) Mannheim, 27.11.2013 - Die Sondierungsrunde der Großen Koalition hat in dieser Nacht die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von € 8,50 zum Jahre 2015 beschlossen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben diesem Entschluss mit gewisser Furcht entgegen gesehen. Er bedeutet für sie in erster Linie höhere Ausgaben und weniger Flexibilität.

„Vor allem kleinere Unternehmen werden jetzt vermehrt nach Gestaltungsmöglichkeiten suchen, um dem flächendeckenden Mindestlohn zu entfliehen“, merkt Benjamin Schell, Anwalt für Unternehmensrecht aus Mannheim, an. Es sei zu anzunehmen, dass die bisherige Praxis der Werkverträge und der unbezahlten Praktika jetzt noch größeren Zulauf findet. Für Ausbildungsverhältnisse, Praktika und für die Mitarbeit auf der Basis von Werkverträgen wird der Mindestlohn nicht verpflichtend sein.

Unternehmen haben noch bis 2015 Zeit, um sich auf sich auf die neuen Umstände einzustellen. Die bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse sollten evaluiert und mit der Finanzplanung abgestimmt werden. Sollte absehbar sein, dass einzelne Arbeitsverhältnisse unglücklicherweise nicht mehr getragen werden können, müssen betriebsbedingte Kündigungen bei mittelgroßen Betrieben sozial gerechtfertigt sein; der alleinige Hinweis auf gestiegene Kosten wird nicht reichen. Werkverträge bergen die Gefahr, wegen „Scheinselbständigkeit“ in ein mindestlohnpflichtiges Arbeitsverhältnis umgedeutet zu werden. Herr Schell weist aber zugleich darauf hin, dass einzelne Fragen des Vorhabens der Großen Koalition noch ungeklärt sind. „Bisher liegt noch kein konkreter Gesetzesentwurf vor. Wichtig wird vor allem die Frage sein, ob der Mindestlohn auch für Altverträge verpflichtend sein soll“.
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