Die Argumente gegen den per Gesetz verordneten Mindestlohn sind allgemein bekannt. Häufig und gern von den Mindestlohn-Gegnern angeführt werden dabei insbesondere, dass die Löhne alleinig Sache der Tarifparteien seien (Tarifautonomie), nicht des Staates, und Mindestlöhne sowohl die Arbeitslosigkeit erhöhen als auch die Unternehmen ihrer Wettbewerbsfähigkeit berauben würden. Machen dann alle anderen EU-Staaten genau das Falsche, um sich im internationalen Wettbewerb zu rüsten? Eine Frage, die umso mehr geboten scheint, als Reihe unserer Nachbarn in Europa dem Europäischen Tarifbericht 2006/2007 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge ihre Lohnuntergrenzen weiter angehoben oder dies beschlossen haben.
Fakt ist: Vom moderaten Lohnzuwachs 2006 hat insbesondere die Exportwirtschaft in Deutschland profitiert. So habe der im europäischen Vergleich mit 1,1 Prozent geringe Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland, wie ebenfalls das Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) berichtet, zwar den Export beflügelt, dafür jedoch die ohnehin schwache Binnennachfrage zusätzlich geschwächt. Leidtragende waren insbesondere solche Branchen, die vorrangig vom inländischen Konsum abhängen, wie beispielsweise das private Dienstleistungsgewerbe. Die Katze beißt sich dabei in den Schwanz: So zeichnet sich dem aktuellen IMK-Report (Ausgabe September) zufolge der Dienstleistungssektor durch teilweise extrem niedrige Einkommen aus, was wiederum zu Lasten des Konsums geht.
Der Blick auf andere EU-Staaten, in denen der gesetzliche Mindestlohn schon existiert, in jedem Falle zeigt, dass Mindestlohn und Wirtschaftswachstum sich nicht ausschließen. So konnten beispielsweise Irland und Frankreich, die Länder mit den laut IMK-Report am Durchschnittslohn gemessen höchsten Mindestlöhnen, im Jahr 2006 ein Wirtschaftwachstum von immerhin sechs beziehungsweise 2,1 Prozent erzielen. Auch Großbritannien hat der Mindestlohn, bezogen auf das Wirtschaftswachstum, nicht geschadet – das Königreich verzeichnete 2,9 Prozent. Die britische Norm beim Mindestlohn steigt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 90 Cent, die französische um 27 Cent. Die Anpassung der Untergrenze erfolgt dem WSI zufolge zumeist jährlich oder halbjährlich und wird fast überall gemeinsam von Tarifparteien und Staat bestimmt.
Nebst den elf EU-Mitgliedern, die ihre Lohnuntergrenzen zum Januar schon weiter angehoben haben, sieben, die im Laufe des Jahres folgen sollen, haben dem WSI zufolge auch Großbritannien und die Slowakei einen solchen Schritt zum Oktober angekündigt. Dann werden in sechs EU-Ländern keine Stundenlöhne mehr unter acht Euro erlaubt sein. Österreich hingegen wartet dem WSI-Bericht zufolge mit einer neuen Mindestlohn-Variante auf, die von den Dachverbänden der Gewerkschaften und Arbeitgeber initiiert wurde und bis Anfang 2009 für alle Branchen eine Anhebung der untersten Lohngruppen auf 1.000 Euro pro Monat vorsieht.
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