Am 01.05.2013 trat das neue Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft
(PM) Bremen, 04.07.2013 - Nachdem die letzte Reform des Mietrechts bereits über ein Jahrzehnt zurückliegt, hat sich der Gesetzgeber zu einer teilweisen Neuregelung des Wohnraummietrechts entschlossen. Das Ziel ist eine jeweils angemessene Stärkung der Positionen von Mieter und Vermieter.
In diesem Zusammenhang werden insbesondere Anreize zur energetischen Sanierung des Wohnungsbestands geschaffen, u.a. wird erstmals das sogenannte Wärmecontracting (gewerbliche Lieferung von Wärme) gesetzlich geregelt. Darüber hinaus werden Instrumente zur Bekämpfung des sogenannten „Mietnomadentums“ zur Verfügung gestellt, die im Einzelfall erleichterte Kündigungs- und Räumungsmöglichkeiten erlauben. Bei der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen wird der Mieterschutz gestärkt. Dieses sind die vier Neuregelungskomplexe des Gesetzes.
Für weitere Informationen zum Thema Mietrecht stehen die Rechtsanwälte Dr. Mahlstedt & Partner (
www.drmahlstedt.de/miet-und-pachtrecht.php) gerne zu Seite.