Pressemitteilung, 11.07.2012 - 22:51 Uhr
Perspektive Mittelstand
Mietrechtänderungsgesetz soll Vermieter besser schützen
Auer Witte Thiel: Gesetzesentwurf will das Mietrecht an die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen.
(PM) München, 11.07.2012 - Der Referentenentwurf für ein „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (MietRÄndG) sieht vor, das Mietrecht an aktuelle Gegebenheiten anzupassen und die Interessen sowohl des Vermieters als auch des Mieters in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Ein wichtiger und notwendiger Schritt, so die Meinung der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München.Am 23.05.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der Tatbestand der „energetische Modernisierung“ ist neu und umfasst alle Maßnahmen, die durchgeführt werden, um das Mietobjekt energieeffizienter zu machen. Wird beispielsweise eine solche Modernisierung in einem Zeitrahmen von drei Monaten durchgeführt, soll dies den Mieter nicht mehr zu einer Mietminderung in der Bauphase berechtigen. Das Gesetz will investitionswillige Vermieter stärken. Geregelt werden soll außerdem der Umgang mit dem sogenannten Mietnomadentum. Hierzu zählt zum Beispiel das vorsätzliche Nicht-Nachkommen von Zahlungsverpflichtungen. Räumungsklagen sollen erleichtert und der Vermieter durch eine gerichtliche Hinterlegungsanordnung davor geschützt werden, allein durch die Hauptsacheverfahrensdauer wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.Darüber hinaus befasst sich das Mietrechtsänderungsgesetz mit Regelungen zum Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. So wird eine Lücke zum Umwandlungsschutz in § 577 a BGB geschlossen. Eine Neuregelung soll das „Münchener Modell“ unterbinden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München sehen in der Gesetzesvorlage eine erfreuliche Entwicklung hin zu einem verbesserten Verhältnis beider Parteien (Mieter und Vermieter). Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit sich die geplanten Änderungen tatsächlich in der Praxis auswirken werden.Die Kanzlei Auer Witte Thiel wird ihre Berichterstattung zu aktuellen Themen rund um das Miet- und Immobilienrecht in den kommenden Monaten fortsetzen. Mehr Informationen zum Thema Mietrecht erhalten Interessierte unter www.auerwittethiel-presse.de .


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ÜBER ÜBER AUER WITTE THIEL

Die Kanzlei Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Reiserecht und vertritt unter anderem eine der größten europäischen Kreuzfahrtgesellschaften. Die Kanzlei gliedert sich in zwei unterschiedliche Kompetenzbereiche: die Kanzlei für Forderungsmanagement und die Kanzlei für Wirtschaftsrecht. So sind die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel in den Kernbereichen Miet- und Immobilienrecht, Reiserecht, Presse- und Verlagsrecht, Verbraucherkreditrecht und Wettbewerbs/Markenrecht ebenso sachkundig und erfahren wie im gesamten Bereich des Forderungsmanagements.