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Mietpreisbremse hat Preissteigerungen nicht verhindert

(PM) Ludwigsburg, 18.12.2017 - „Die Idee war eigentlich gut gedacht und gemeint: Menschen besonders in stark belasteten Regionen vor unzumutbaren Mietsteigerungen dadurch zu schützen, dass die Mieten nur noch in angemessenem Umfang steigen dürfen. Doch wie so oft drifteten Theorie und Praxis auseinander und die Mietpreisbremse konnte keine Mietsteigerungen verhindern – im Gegenteil“, sagt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. So monieren die Verbände der Immobilienwirtschaft seit Monaten, die Mietpreisbremse hätte ihr Ziel verfehlt und gehöre sofort gestoppt. Schlimmer noch.

Begünstigt Mietpreisbremse Besserverdienende?

„In den seltenen Fällen, in denen Wohnungen aufgrund der Mietpreisbremse günstiger angeboten werden müssen, können die Vermieter nun unter noch mehr Interessenten auswählen. Den Zuschlag erhalten dann meist Bewerber mit hohem Einkommen“, meint der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Dies sieht auch Andreas Mattner, der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) so. Er ist der Überzeugung, dass die wenigen Profiteure der vor zwei Jahren eingeführten Mietpreisbremse vor allem in der Gruppe “Doppelverdiener ohne Kinder” zu finden seien. „Damit hat sich die Situation der betroffenen Zielgruppe mit geringem Einkommen noch verschlechtert“, erklärt WKZ-Vorstand Meier.

Klärung durch das Bundesverfassungsgericht

„Nachdem das Berliner Landgericht eine erste Klage aufgrund der Mietpreisbremse aus Gleichheitsgrundsätzen für nicht verfassungsgemäß abgeschmettert hatte, legt Berlin nun noch einmal nach und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Der Immobilienverband Deutschland, der sich im Umfeld der Koalitionsverhandlungen für eine schnellere Abschaffung ausgesprochen hatte als sie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ohnehin schon in Aussicht stellte, begrüßt diese Entscheidung. Ohnehin hatten die ersten Bundesländer die Mitpreisbremse ausgesetzt, ohne dass es hierzu eine Rechtsgrundlage gab.

Rechtssicherheit gefragt

„Endlich wird für Rechtsklarheit gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht soll nach der Annahme der Klage möglichst zügig entscheiden, ob die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz verstößt”, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD mit Blick auf die aktuelle Entwicklung. In zweiter Instanz hatte das Landgericht Berlin eine Klage mit Verweis darauf, dass die Mietpreisbremse aufgrund unterschiedlich hoher Vergleichsmieten Vermieter ungleich behandle, abgewiesen. „Dies sei nun einmal nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar“, sagt Jens Meier, der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Der IVD schließt sich dieser Einschätzung an. Wobei es dem IVD vorrangig darum geht, dass durch die Mietpreisbremse Investoren eher abgeschreckt würden. Dies bestätigen auch die jüngsten Zahlen, beispielsweise der Rückgang der Bauanträge.

Politisch heikel

„Dabei sind die anstehenden Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD nicht gerade förderlich für die Frage nach der Zukunft der Mietpreisbremse. Immerhin wollte die SPD diese sogar verschärfen, in jedem Fall aber beibehalten“, meint WKZ-Vorstand Meier. „Nun ist die Judikative am Zug, unter diesen Umständen kann eine Verschärfung der Mietpreisbremse kein Thema in den politischen Verhandlungen sein”, kommentiert Jürgen Michael Schick die Rolle der SPD. Er hofft, dass beide Parteien zunächst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten, bevor sie die Mietpreisbremse weiterhin thematisieren. „Regulierungen jedweder Art haben dabei noch nie dazu geführt, eine Situation zu verbessern, so auch nicht als Eingriffe in den Wohnungsmarkt“, erklärt der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren abschließend.
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