Pressemitteilung, 09.07.2007 - 17:05 Uhr
Perspektive Mittelstand
Von der Kündigung bis zur Räumung – Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?
(PM) , 09.07.2007 - Rechtsanwaltsofort.de bietet Handlungsleitfaden in fünf SchrittenWenn ein Mieter seinen Mietzins nicht mehr entrichtet, muss der Vermieter schnellstmöglich handeln. Räumt der Mieter die Wohnung nicht freiwillig, steht dem Vermieter möglicherweise ein monatelanger Rechtsstreit bevor. Rechtsanwältin Simone Scholz aus Stuttgart liefert auf ihrem Informations-portal Rechtsanwaltsofort.de einen Überblick über die einzuleitenden Schrit-te und stellt eine Muster-Kündigung des Mietvertrages wegen Zahlungsver-zuges kostenfrei zur Verfügung.Bei ausbleibender Mietzahlung leiten Vermieter nicht selten erst dann rechtliche Schritte ein, nachdem sie selbst in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie infolge der ausbleibenden Miete die monatliche Darlehensrate zur Finanzierung der Immobilie nicht mehr bezahlen können. Im Hinblick darauf, dass es meistens mehrere Monate dauert, bis der Vermieter ein Räumungsurteil in Händen hält und die Wohnung erst nach Räumung wieder neu vermieten kann, sollte er die erforderlichen Schritte so schnell wie möglich einlei-ten. Die übersichtliche Handlungsempfehlung auf Rechtsanwaltsofort.de be-schreibt eine rechtssichere Vorgehensweise in fünf Schritten.Schritt 1 des Leitfadens beschäftigt sich mit der fristlosen Kündigung und listet die zu erfüllenden Voraussetzungen auf. Formalien und Empfehlungen zur Kün-digung werden in Schritt 2 aufgezeigt. Da sich häufig Formulierungsfehler in Kündigungsschreiben einschleichen, beinhaltet dieser Abschnitt ein übersichtli-ches Muster einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Die Schritte 3 und 4 erläu-tern die Vorgehensweise bei der Wohnungsräumung beziehungsweise den Adres-saten der Räumungsklage. Sofern der Mieter trotz eines Räumungsurteils die Wohnung noch immer nicht freiwillig geräumt hat, muss ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. Die Möglichkeiten und Zah-lungsansprüche, die daraus resultieren, behandelt Schritt 5.1 789/2 042 ZeichenÜber Rechtsanwaltsofort.deNach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist Simone Scholz seit dem Jahr 1998 zugelassene Rechtsan-wältin und für die Kanzlei Kosmidis, Pantzer, Gudnason in Stuttgart tätig. Zu ih-ren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Immobilien-, Miet- und Arbeitsrecht. Mit ihrem Internetportal www.rechtsanwaltsofort.de ermöglicht die Juristin kom-petente Rechtsberatung ohne großen Zeitaufwand: Die Rechtsexpertin gibt perE-Mail (scholz@rechtsanwaltsofort.de) oder Telefon (0711/2202296-0) Rechts-auskünfte zu einem fixen Pauschalhonorar. Dabei legt Simone Scholz bei ihrer täglichen Arbeit größten Wert auf eine umfassende Beratung und verständliche Erklärung der Rechtslage. Ihre Ratgeberreihe im Internet bietet übersichtliche Leitfäden und praktische Vorlagen zu verschiedenen Themen des Immobilien-, Miet- und Arbeitsrechts.Weitere Informationen unter www.rechtsanwaltsofort.deAbdruck frei/Bitte um Belegexemplar an Kontakt/Bildmaterial auf AnfragePressekontaktBirgit Krause . Duchstein & Partner .Tel: (06131) 90622-44 . E-Mail: krause@duchstein-partner.de