Pressemitteilung, 03.03.2016 - 07:56 Uhr
Perspektive Mittelstand
Mieter im selben Haus kann ohne besonderen Grund gekündigt werden
Wohnen Vermieter und Mieter im selben Zweifamilienhaus besteht kein Kündigungsschutz.
(PM) Düsseldorf, 03.03.2016 - Eine Einliegerwohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen kann vom Vermieter gemäß § 573a BGB ohne besonderen Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist gilt. Natürlich kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn hierzu ein allgemeiner fristloser Kündigungsgrund vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Mieter seine Miete zweimal nicht gezahlt hat oder eine besonders erhebliche Pflichtverletzung des Mietvertrags vorliegt.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Rechtsanwalt und Fachanwalt Marco Rath
Herr Marco Rath
Graf-Adolf-Str. 80
40210 Düsseldorf
+49-211-3558314
Rath@Mietrecht-Rath.de
www.Mietrecht-Rath.de


ÜBER RECHTSANWALT UND FACHANWALT MARCO RATH

Mietrecht - Spezialist für Kündigung und Räumung in Düsseldorf. Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Sozialrecht. Rechtsanwalt Rath bietet umfassende Dienstleistungen rund um ihre Immobilie. Egal ob Bauen, Wohnen, Mieten, Pachten, Kaufen. Ihr rechtssicherer Rat in Düsseldorf. Beratung, Vertragsgestaltung, Vertretung, Vollstreckung. Vertrauen Sie auf wissenschaftlich fundiertes Fachwissen und jahrelange anwaltliche Erfahrung. Schließlich ist es ihr Recht. Auch für Makler und Wohnungseigentümer.