Pressemitteilung, 30.09.2013 - 11:51 Uhr
Perspektive Mittelstand
Michael Oehme: Ja zu Pflege-Bahr?
(PM) St. Gallen, 30.09.2013 - Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten im Pflegefall übernimmt, kann die Versorgungslücke durch die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung, die sogenannte Pflege-Bahr, verringert werden. Seit dem 01.01.2013 zahlt der Staat für private Pflege-Zusatzversicherungen einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, beziehungsweise 5 Euro pro Monat, wenn diese vorgegebene Mindestkriterien erfüllen. Da sich aber auch mit der geförderten Pflege-Zusatzversicherung nur ein Teil der Versorgungslücke im Pflegefall schließen lässt, bieten die meisten privaten Krankenversicherer zusätzlich einen „ungeförderten“ Pflege-Tarif als Ergänzung an.Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung ist dabei interessant für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen bisher keinen Versicherungsschutz erhalten haben. Allerdings ist zu beachten, dass die geförderte Pflege-Bahr nur eine Ausschnittsdeckung darstellt, es wird also nur ein Teil der Kosten im Pflegefall erstattet. Reinhold Schulte, bis Juni 2013 Chef des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen, sah dereinst positiv in die Zukunft: Bei den Zusatzversicherungen hätten die Privaten 2012 weiter zugelegt – um eine gute halbe Million auf rund 32 Millionen Versicherungen. Entgegen aller Schwarzmalerei habe sich die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – kurz Pflege-Bahr genannt – zum „echten Erfolgsmodell“ entwickelt. Bis Ende Mai 2013, so berichtete Schulte, hätten bereits mehr als 125 000 Menschen die neue Zusatzversicherung abgeschlossen. Da mit jedem Tag 1000 neue Anträge hinzukämen, liege man inzwischen wahrscheinlich schon bei rund 150.000 Verträgen. Und das, so der ehemalige Verbandschef, sei „erst der Anfang“. 24 Privatversicherer mit einem Marktanteil von mehr als 80 Prozent hätten die Zusatzpolice bereits im Angebot. Weitere Unternehmen planten noch in 2013 den Einstieg. Offenkundig habe die Debatte über Pflegereformen vielen die Augen dafür geöffnet, dass ihnen ohne zusätzliche Vorsorge im Pflegefall "finanzielle Überforderung" drohe.Erfreulich sei auch, dass das neue Angebot bei den 25- bis 35-Jährigen so gut ankomme, sagte Schulte. Auf diese Altersgruppe entfielen fast 40 Prozent aller Anträge. 56 Prozent der Antragsteller seien unter 50 und nur 13 Prozent älter als 60 Jahre. Dies widerlege alle Skeptiker, die vermutet hätten, dass das neue Angebot nur für Alte und Kranke attraktiv sei, weil es, anders als üblich, auf Gesundheitsprüfungen und entsprechende Risikozuschläge verzichtet.Zum Thema Pflege scheint nach wie vor ein hoher Beratungsbedarf zu bestehen, wie eine aktuelle Studie der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) belegt. Die SDK ließ für die Studie 1.000 Bürger befragen. Demnach kennt nicht einmal die Hälfte der Bundesbürger den Pflege-Bahr. 70 Prozent der Deutschen geben auch zu, keine Ahnung zu haben, ob sie bei einer Pflegebedürftigkeit gut genug abgesichert wären. Der großen Mehrheit (78 Prozent) ist aber bewusst, dass sie für den Pflegefall privat vorsorgen müssen, weil es vom Staat im Ernstfall zu wenig Geld gibt. Trotzdem scheuen viele Bundesbürger davor zurück, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Jeder Dritte hält eine solche Zusatzabsicherung für unwichtig. 60 Prozent der von der SDK Befragten gaben an, sie fühlten sich schlecht informiert. Unterstützt wird dieses Bild durch die repräsentative Studie "Geschäftspotenziale in der Pflegeversicherung" des IMWF Instituts für Management und Wirtschaftsforschung, wonach zwar jeder zweite Deutsche befürchtet später einmal ein Pflegefall zu werden, dennoch erst 16 Prozent der befragten Deutschen angaben, eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen zu haben. Für Berater gibt es hier also noch einiges zu tun. Schließlich hat die „Pflege-Bahr Police“ Vor- und Nachteile, welche gut überlegt gegeneinander abgewogen werden müssen: Verbraucherschützer haben in den ersten Monaten bereits ausführlich über Sinn und Zweck von Pflege-Bahr diskutiert. Einige staatliche Vorgaben kamen sehr gut an, wie zum Beispiel die Möglichkeit, die Versicherung im Notfall vorübergehend ruhen zu lassen – beispielsweise dann wenn ein Versicherungsnehmer Arbeitlosengeld II bezieht. Ebenso positiv wird gesehen, dass die Versicherung für alle erwachsenen nicht-pflegebedürftigen Bürger und damit für den Großteil der Menschen hierzulande zugänglich ist - durch den Kontrahierungszwang darf kein Versicherungsnehmer abgelehnt werden. Weniger begeistert ist der Verbraucherschutz beispielsweise von den vorgegebenen Leistungen für Demenzkranke in den niederen Pflegestufen. Die Leistungen bei Demenz (Pflegestufe 0) sind laut Stiftung Warentest bei gleichem Beitrag oft deutlich niedriger als in Tarifen ohne Zulage. Weitere Informationen unter www.capitalpr-ag.ch


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