Die Merlo Deutschland GmbH äußert sich aktuell zum Thema „Sicherer Umgang mit Teleskop-Maschinen“.
(PM) Bremen, 05.03.2014 - Gemeinsam mit wichtigen Organisationen der Arbeitssicherheit entstand eine Übersicht der wesentlichen gültigen Gesetze und Vorschriften für Anwender von Teleskop-Technik. Das Unternehmen engagiert sich seit über zwanzig Jahren für hohe doch marktsensible Sicherheitsstandards. Die steigende Nachfrage für eine Sicherheitsberatung ist Grund der derzeitigen Informationsoffensive.
Die Merlo Deutschland GmbH (Bremen) verteilt aktuell Publikationen über den sicheren Umgang mit Teleskop-Maschinen. Der Importeur der Spezialtechnik erstellte sie in Zusammenarbeit mit wesentlichen Organisationen der Arbeitssicherheit, wie IAG (Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz), IPAF (International Powered Access Federation), VDBUM (Verband der Baubranche, Umwelt- und Maschinentechnik e.V.) und BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution). Bei den Hanseaten finden Unternehmer und Anwender der Teleskop-Technik im Internet unter www.merlo.de sowie in einer Themen-Broschüre eine Hilfestellung zu den für alle Teleskop-Maschinen gültigen Gesetze und Vorschriften. Zusätzlich beantworten drei Mitarbeiter Merlo Anwendern Detailfragen der Sicherheit.
Joachim Gosemann, Sachverständiger und Sicherheitsbeauftragter der Merlo Deutschland GmbH, bestätigt steigenden Bedarf an Antworten zur Teleskop-Sicherheit und sagt: "Teleskop-Maschinen sind durch ihre Vielseitigkeit etwas Besonderes in der Welt der Hebezeuge. Die relevanten Sicherheitsvorgaben werden in der Praxis häufig erst wahrgenommen, wenn es zur Baustellen-Sperrung kommt. Wir möchten unsere Kunden davor bewahren und setzen auf Information und Beratung."
Merlo Deutschland befasst sich in seinen neuen Veröffentlichungen mit der Einstufung von Maschinen, die das jeweils verwendete Anbaugeräte bestimmt, der Pflicht oder Kür einer Bediener-Berechtigung, den wesentlichen Dokumenten, den Regelungen im Straßenverkehr, der Königsdisziplin „Bühneneinsatz“ sowie dem Praxisnutzen von Fahrer-Schulungen.