Pressemitteilung, 23.01.2014 - 14:38 Uhr
Perspektive Mittelstand
Medizinisch nicht notwendige Eingriffe – Aufklärung ist hier besonders wichtig
(PM) Augsburg, 23.01.2014 - Dass ein Patient vor einer Operation aufgeklärt werden muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Aufklärung hat frühzeitig zu erfolgen und muss für den Patienten verständlich sein. Risiken müssen erläutert werden und der Patient damit in die Lage versetzt werden, eine eigene Entscheidung zu treffen.Für nicht notwendige Eingriffe sind die Anforderungen besonders hoch gesetzt: jede mögliche Alternative muss aufgezeigt werden, jedes Risiko benannt. Bei neuen, modernen Behandlungsmethoden kann es besonders hinsichtlich der wenig abgesicherten Langzeitergebnisse zu Schwierigkeiten kommen, dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Auch wenn Eingriffe, wie z.B. die LASIK Operationen, zwischenzeitlich wie Frisörbesuche beworben werden, sind sie aus wissenschaftlicher Sicht nach wie vor neue medizinische Behandlungsmethoden die unter den Begriff der „Kosmetischen Operation“ zu fassen sind. Die erhöhten Aufklärungsanforderungen sind hier einzuhalten. Langzeitergebnisse liegen in größerer Zahl nicht vor. Fehlen diese Hinweise vor der Operation, kann es schon allein aus diesem Grund bei unerwarteten Ergebnissen zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen. Die Autorin, Rechtsanwältin Brigitte Roth, ist Rechtsanwältin der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Augsburg (www.jus-kanzlei.de). Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren vornehmlich mit den Rechtsfragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern und zum Krankenversicherungsrecht. Zudem ist Frau Rechtsanwältin Roth Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsvereins (ARGE MedR).


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