Pressemitteilung, 21.12.2012 - 08:15 Uhr
Perspektive Mittelstand
Miteinander arbeiten statt übereinander reden: Mediation sichert Erfolg im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
(PM) München, 21.12.2012 - Es ist gesetzlich vorgeschrieben: Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Hier vereinbart das Unternehmen mit dem betroffenen Mitarbeiter individuelle Maßnahmen die helfen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und weiteren Erkrankungen vorzubeugen. „Vor allem bei der Eingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern ist hier absolutes Fingerspitzengefühl gefragt“, weiß die Münchner BEM-Expertin Angela Huber. Sie rät in solchen Fällen zu einer Mediation. Waren die Kollegen am Anfang der Krankheitsphase noch verständnisvoll, so häuft sich im Laufe der Zeit meist Unmut an. „Die Arbeit des fehlenden Mitarbeiters muss schließlich aufgefangen werden, Mehrarbeit und Überstunden lassen die Stimmung schnell kippen“, erklärt Angela Huber. Um bei der Rückkehr des langzeiterkrankten Kollegen Verständnis füreinander herzustellen und den Erfolg der Eingliederung zu sichern, rät die Expertin zu einer Team-Mediation. Dies bedeutet: Eine neutrale Person vermittelt zwischen zwei Konfliktparteien. „Mediatoren sind besonders geschulte und unabhängige Vermittlungspersonen, die die Parteien dabei unterstützen, Streitpunkte zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten“, erklärt die Expertin. Sie weiß: „Im Konflikt sind Menschen blind für eine Lösung – durch Mediation gewinnen sie Klarheit.“ Zudem öffnen sich Betroffene gegenüber einer neutralen Person schneller, da sie keine Angst vor deren Reaktion haben. Mediation reduziert KonfliktkostenUnd Konflikte kosten dem Unternehmen Geld – vor allem durch die verlorene Arbeitszeit. Ärgern sich zwei Mitarbeiter über eine Stunde lang über ihren Kollegen, der nach einer längeren Erkrankung zurückkehrt und noch nicht voll einsatzfähig ist, sind hier bereits zwei Stunden für den Konflikt aufgewandt worden. Beklagen sie sich darüber auch bei dem Vorgesetzten für 30 Minuten, haben alle drei insgesamt weitere 1,5 Stunden für den Konflikt aufgewendet. Wenn die Stunde des Vorgesetzten das Unternehmen intern 100 Euro kostet und die der Arbeitnehmer 50 Euro, so sind hier bereits Kosten in Höhe von 200 Euro entstanden“, erklärt Angela Huber. Ärgert sich der Vorgesetzte anschließend noch 30 Minuten über den Vorfall und kommt deshalb 15 Minuten zu spät zu seinem Anschlusstermin, so entstehen weitere Kosten: 50 Euro für die halbe Stunde des Vorgesetzten und 15 Minuten Wartezeit pro anwesendem Teilnehmer des Meetings, in diesem Fall zehn Führungskräfte mit einem Stundensatz von 80 Euro. Das bedeutet weitere 200 Euro Konfliktkosten. Damit ist aber der Konflikt noch nicht beendet – und der Eingliederungserfolg des erkrankten Mitarbeiters erheblich gefährdet. „Hier hilft eine Mediation“, erklärt die Expertin. „Schließlich wollen beide Seiten gehört und verstanden werden. Der erkrankte Mitarbeiter, der vielleicht nur bei zwei Handgriffen übergangsweise noch Unterstützung braucht und das Team, das wissen möchte, ob und wann der Kollege auf Dauer wieder einsatzfähig ist. Sind Klarheit und Verständnis füreinander geschaffen, kann man sich wieder auf die Arbeit und muss sich nicht auf den Konflikt konzentrieren.“ Für Angela Huber, die deutschlandweit bereits über 200 Einzelfälle im Betrieblichen Eingliederungsmanagement betreut hat und das Instrument in mittelständischen Unternehmen einführt, prüft oder optimiert, ist das Handwerkszeug der Mediation unverzichtbar. Ziel des Unternehmens ist es schließlich, den kranken Mitarbeiter bei seinem Genesungsprozess zu unterstützen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Hier ist es notwendig, den Betroffenen – ob erkrankten Mitarbeiter oder auch dem Team – wertneutral zuzuhören und bestehende Konflikte zu überwinden.“ Info: Angela Huber ist Rechtsanwältin und Mediatorin BM. Sie spezialisierte sich durch Fachanwaltsausbildungen auf die Gebiete des Arbeits- und Sozialrechts und ist durch den Bundesverband Mediation zertifiziert. Mittelständischen Unternehmen bietet sie eine umfassende rechtliche und fachliche Beratung bei der Einführung und Optimierung eines auf das Unternehmen angepassten Betrieblichen Eingliederungsmanagements, betreut als Fallmanagerin zahlreiche BEM-Fälle und rundet ihr Beratungsangebot durch Methodenkompetenz in der Konfliktprävention und Mediation ab. Ihre Expertise beruht auf langjähriger Erfahrung als juristische Referentin in der Personalabteilung der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. und als Disabiliy Managerin für mittelständische Unternehmen.


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ÜBER ANGELA HUBER, RECHTSANWÄLTIN UND MEDIATORIN

Angela Huber ist Rechtsanwältin und Mediatorin. Sie spezialisierte sich durch Fachanwaltsausbildungen auf die Gebiete des Arbeits- und Sozialrechts und ist durch den Bundesverband Mediation zertifiziert.Mittelständischen Unternehmen bietet sie eine umfassende rechtliche und fachliche Beratung bei der Einführung und Optimierung eines auf das Unternehmen angepassten Betrieblichen Eingliederungsmanagements betreut als Fallmanagerin zahlreiche Bem-Fälle und rundet ihr Beratungsangebot durch Methodenkompetenz in der Konfliktprävention und Mediation ab. Ihre Expertise beruht auf langjähriger Erfahrung als juristische Referentin in der Personalabteilung der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. und als Disabiliy Managerin für mittelständische Unternehmen.