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Kanzlei für Wirtschaftsmediation
Pressemitteilung

Mediation - die clevere Alternative

(PM) , 13.09.2007 - Das Informationszeitalter ist geprägt von hochkomplexen Kommunikationsabläufen. Schwierigkeiten im zwischenmenschlichen Informationsaustausch können Konflikte auslösen, die mit zunehmender Eskalationsstufe negative Auswirkungen auf eine rationale Entscheidungsfindung haben. Wird der Blick auf mögliche interessengerechte Lösungen verstellt und ein gewinnbringender Austausch verhindert, so kommen wirtschaftliche Prozesse schnell zum Erliegen.

Nicht immer führt der klassische Weg der juristischen Konfliktbearbeitung zum Ziel: Ein Rechtsstreit bindet viel Zeit und Geld, ohne am Schluss stets das gewünschte Ergebnis liefern zu können. Immer mehr Gerichtsverfahren enden mit einem Vergleich statt mit einem Urteil. Ökonomisch betrachtet ist dies wenig sinnvoll, da eine Einigung auch außergerichtlich möglich wäre und durch die Gerichtsgebühren unnötig hohe Kosten verursacht werden.

Moderne Methoden des Konfliktmanagements bieten die Chance, Einigungsoptionen frühzeitig auszuloten und Streitigkeiten auf außergerichtlichem Wege schnell, kostengünstig und diskret beizulegen:

Die spezifische Methodik der Mediation eröffnet den Konfliktparteien die Möglichkeit, mit Hilfe eines besonders geschulten, neutralen Vermittlers eigenverantwortlich an einer interessengerechten und einvernehmlichen Lösung zu arbeiten. Das Güteverfahren vor einer staaatlich anerkannten Gütestelle bietet dabei den notwendigen verfahrensrechtlichen Rahmen für eine nachhaltige und juristisch tragfähige Konfliktbeilegung.

Als staatlich anerkannte Gütestelle begleiten wir Sie bei Ihren außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Ein Mediator vermittelt im Rahmen des Güteverfahrens aus der Position eines neutralen Dritten zwischen den Parteien, um eine interessengerechte, einvernehmliche und dauerhafte Konfliktlösung zu ermöglichen.

Ziel der Verhandlungsführung ist es, Sach- und Beziehungsebene zu trennen, Interessen auszugleichen und Entscheidungsalternativen unter neutralen Beurteilungskriterien zu suchen, um so einen Gewinn für alle Beteiligten zu schaffen (win-win-solution).

Das Güteverfahren wird auf Antrag von wenigstens einer Partei eingeleitet. Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB hemmt die Einreichung eines Güteantrages die Verjährung Ihrer Ansprüche und gibt Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen von Vergleichsverhandlungen eine vertrauliche, zügige und kostengünstige außergerichtliche Einigung mit dem Anspruchsgegner zu erarbeiten.

Kommt es zu einem Vergleich, wird dieser von der Gütestelle in einem schriftlichen Vertrag dokumentiert, aus dem Sie gegebenenfalls wie aus einem Gerichtsurteil die Zwangsvollstreckung veranlassen können, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

Lehnt der Antragsgegner ein Güteverfahren ab oder scheitern die Vergleichsverhandlungen, so steht Ihnen der Weg zu den Gerichten offen. Die verjährungshemmende Wirkung des Güteantrages dauert sechs Monate an. Somit gewinnen Sie wertvolle Zeit für die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens.

Selbstverständlich können Sie sich schon im Güteverfahren durch Ihren Anwalt vertreten lassen. Auf Anfrage übersenden wir Rechtsanwälten gerne unsere Informationsbroschüre zum Güteverfahren. Für Anwaltskanzleien mit einem hohen Aufkommen von Mandaten mit Verjährungshintergrund bieten wir einen 24-Stunden-Service für die schnelle und unkomplizierte Verjährungshemmung per Telefax.

Vorteile eines Güteverfahrens vor einer staatlich anerkannten Gütestelle:

- Die Bekanntgabe eines Güteantrages hemmt die Verjährung des geltend gemachtenAnspruchs

- Güteverhandlungen sind vertraulich und der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens entzogen

- Die Güteverhandlung leitet ein hochqualifizierter Wirtschaftsmediator

- Wir moderieren und organisieren die Vergleichsverhandlungen

- Langjährige Geschäftsbeziehungen und persönliche Bindungen bleiben erhalten

- Einigungen im Hinblick auf die Zukunft und über den konkreten juristischen Anspruch hinaus

- Niedrige Verfahrenskosten

- Hohe Erfolgsquote: Einigung in ca. 3/4 aller Fälle

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsmediation ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich außergerichtlicher Streitbeilegung, Mediation und Güteverfahren.

Vereinbaren Sie mit uns ein persönliches Beratungsgespräch - gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach effizienten Konfliktlösungen.

Florian P. Stoll
Dipl.-Jurist (univ.)
Wirtschaftsmediator

Safferlingstraße 10
D-80634 München

Telefon: + 49 (0)89 - 13 01 01 66
Telefax: + 49 (0)89 - 13 01 01 67

info@wirtschaftsmediation-stoll.de
www.wirtschaftsmediation-stoll.de
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