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AKZEPT® - Institut für Personal- und Persönlichkeitsentwicklung
Pressemitteilung

Mediation als Chance, Konflikte zeitnah und kostengünstig beizulegen

(PM) Berlin, 13.07.2011 - Frau Müllers Kinderwagen stellt den Fluchtweg im Hausflur zu, Herrn Meiers Erben können sich über die Verteilung des Erbgutes nicht einigen und Herr Becker von der Firma Solartechnik GmbH hat eine fehlerhafte Lieferung erhalten. Das sind Situationen, die bis dato häufig zu Zivilprozessen führten. Nun soll das Mediationsgesetz die Gerichte entlasten.

Neben der Entlastung der Gerichte erhofft sich der Gesetzgeber eine Verbesserung der allgemeinen Streitkultur. Er sieht im Mediationsverfahren ein Modell, in dem die Konfliktparteien eigen-ständig ihren Konflikt bereinigen (§ 1 Abs. 1 GEntwurf). Das Gesetz sieht vor, dass die Parteien einvernehmlich und freiwillig einen Mediator oder eine Mediatorin wählen (§ 2 Abs. 1 GEntwurf). Der Mediator/die Mediatorin wird im Gesetz als „eine unabhängige, allparteiliche und ohne Entscheidungsbefugnis handelnde Person, die die Parteien des Konflikts durch die Mediation führt“, bezeichnet (§ 1 Abs. 2 GEntwurf). Er/sie ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 4 GEntwurf).

Ein Beispiel: Achim ist Mechaniker in einer Autowerkstatt. Er arbeitet seit fast 20 Jahren im Unternehmen. Vor vier Jahren ist Rolf dazugekommen. Achim hat ihn unter seine Fittiche genommen und eingearbeitet. Anfänglich haben sich die beiden Männer gut verstanden. Seit einem halben Jahr etwa hat sich Rolfs Verhalten Achim gegenüber verändert. Es kommt des öfteren zu Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen. Vorige Woche haben sie sich vor einem Kunden heftig gestritten. Der Geschäftsführer schätzt beide Männer als Mitarbeiter und beauftragt eine Mediatorin, sich des Falles anzunehmen.

Phase 1: Kontaktaufnahme

Die Mediatorin nimmt mit Achim und Rolf Kontakt auf und informiert beide über den Auftrag des Geschäftsführers. Sie klärt ab, ob beide bereit und willens sind, am Mediationsverfahren teilzunehmen. Beide Männer stimmen zögernd zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für das Verfahren.

Phase 2: Rahmenbedingungen / Vereinbarung von Regel
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Die Mediatorin trifft die organisatorischen Vorbereitungen und vereinbart einen Termin. Sie gestaltet die Situation freundlich und harmonisch.

Achim und Rolf sind bei ihrer Ankunft in schlechter Stimmung. Die angenehme Atmosphäre in den Räumen der Mediatorin beruhigt sie etwas. Als ersten Tagesordnungspunkt vereinbart die Mediatorin Verfahrensregeln.

Phase 3: Problemdefinition

Dann erarbeitet sie ein gemeinsames, übergeordnetes Ziel. Dadurch wird ein sehr viel größerer Raum für Lösungsansätze geschaffen. Dazu und in der Folge des weiteren Prozesses nutzt die Mediatorin psychologische Gesprächstechniken. Dann bittet sie beide, nacheinander die Situation aus der jeweiligen Sicht zu schildern. Durch die angewandten Gesprächstechniken gelingt es ihr, für alle Beteiligten Klarheit in der Sache zu schaffen.

Phase 4: Ursachen und Begründungen

Die Suche nach den Ursachen schließt sich an. Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede sind in den Begründungen erkennbar? Wie denken die Parteien über die Auslöser für den Streit? Welche individuellen Ursachen werden genannt?

Phase 5: Emotionale Offenheit erzeugen

Jetzt wird es wichtig, die verletzten Gefühle auf beiden Seiten deutlich zu machen. Dadurch gelingt es der Mediatorin, gegenseitiges Verständnis und Verstehen zu fördern. Die Akzeptanz der Sichtweise des Anderen wird erhöht. Diese Akzeptanz ist die Voraussetzung für die Lösungssuche, die sich anschließt.

Phase 6: Lösungssuche und Vereinbarung

Die Vereinbarung ist abhängig von den Begründungen der Konfliktursachen. Die Mediatorin hält die Lösung schriftlich fest und die Medianden unterschreiben. Gleichzeitig werden die Lösungsschritte festgelegt und es werden die Konsequenzen bei Nichteinhaltung besprochen.

Phase 7: Nachsorge

In der Regel nimmt die Mediatorin nach etwa vier Wochen mit den Parteien erneut Kontakt auf und erkundigt sich nach der Umsetzung der Lösung und bietet ggfs. weitere Hilfe an. Das Mediationsverfahren ist beendet, wenn die Betroffenen es endgültig entweder als gelungen oder gescheitert erklären.

Es gibt weitere Möglichkeiten als die oben beschriebene, eine Mediation durchzuführen. Auch die Methoden, die Mediatoren und Mediatorinnen anwenden, differieren leicht. Mediationsprozesse gelingen fast immer, wenn zu Beginn wirklich beide Parteien willens sind, sich zu einigen. Für mich als Mediatorin ist das der Grund, beim ersten Kontakt diese Bereitschaft eindeutig abzuklären.

Indem Mediatoren und Mediatorinnen die Struktur des Prozesses einhalten und die psychologischen Gesprächstechniken anwenden, tragen sie wesentlich zu einer guten Übereinkunft in sozialen Zusammenhängen bei. Aus meiner Sicht kann man Mediation auch als Friedenspolitik in All-tagsbeziehungen bezeichnen. Oder um es mit Erich Kästner zu sagen: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“.
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Frau Dipl.-Päd. Petra Fléing
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Akzept wurde 1996 von Petra Fléing gegründet. Das Institut hat das Ziel, Menschen aller Alters- und Bildungsstufen bestmöglich zu fördern, die Zusammenarbeit zu optimieren und Leben und Arbeiten zu erleichtern. Dabei ist dem ...
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