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McAdvo informiert: Rücknahme des Antrags auf Privatinsolvenz

(PM) , 29.05.2007 - Kein Zweifel: Unter bestimmten Umständen – z.B. wenn alle Versuche einer außergerichtlichen Einigung gescheitert sind – ist die Privatinsolvenz der einzige Weg, um sich von einer drückenden Schuldenlast zu befreien. Was viele nicht wissen, angesichts der dramatischen Konsequenzen (7 Jahre bis zur Restschuldbefreiung!) aber unbedingt wissen sollten: Zwischen der Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und dessen offizieller Eröffnung vergeht eine gewisse Zeit – Zeit, in der sich an Ihrer Grundsituation durchaus etwas Entscheidendes ändern kann (z. B. durch eine Erbschaft, einen neuen lukrativen Job etc.). Wenn sich für Sie eine Alternative am Horizont abzeichnet, die das Insolvenzverfahren unnötig macht, sollten Sie den Insolvenzantrag umgehend zurückziehen. Ein Brief an das zuständige Gericht reicht! Egal ob bereits Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter oder anderen am Prozess Beteiligten bestand – erst wenn das Insolvenzverfahren per Gerichtsbeschluss eröffnet oder der Antrag vom Gericht rechtskräftig abgewiesen wurde, gibt es keinen Weg mehr zurück! Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie jederzeit ohne negative Konsequenzen Ihren Antrag auf Privatinsolvenz zurücknehmen. Kompetente Rechtsberatung durch unsere Vertragsanwälte in dieser wie auch in anderen Fragen vermittelt Ihnen das Freie Anwaltsportal www.McAdvo.com
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