Pressemitteilung, 12.10.2007 - 11:43 Uhr
Perspektive Mittelstand
Mangelnde Transparenz und unklare Zuständigkeiten: BVDW fordert Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle
(PM) , 12.10.2007 - Branchenverband legt in Berlin umfassendes Jugendschutzgutachten vorBerlin, 12. Oktober 2007. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz ein umfassendes Gutachten zur Situation des Jugendmedienschutzes vorgestellt. Trotz des hohen Jugendschutzniveaus in Deutschland listet das Gutachten eine Reihe von Systemmängeln auf, die vor allem durch die Intransparenz der Aufsichtsverfahren und die unklare Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen staatlichen Institutionen sowie die lange Dauer der Bearbeitung etwa bei Anerkennungsverfahren begründet sind. Im Ergebnis werden nach Überzeugung der Experten deutsche Anbieter gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern durch die Praxis einseitig benachteiligt. BVDW-Präsident Arndt Groth forderte auch vor diesem Hintergrund eine deutliche Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle der Branche.„Der Jugendschutz ist ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches Anliegen“, so Arndt Groth. „Mängel in den Aufsichtsverfahren sind daher inakzeptabel. Hier gibt es offensichtlich Nachbesserungsbedarf, um das vorhandene Vollzugsdefizit seitens der Aufsicht abzubauen.“ Das Gutachten bemängelt zudem unklare Abgrenzungen der Kompetenzen, der an den Prüfverfahren beteiligten öffentlichen Institutionen. „Insbesondere die Rolle der Kommission für Jugendmedienschutz, KJM, ist hier zu hinterfragen“, so Arndt Groth weiter. „Der aktuelle Tätigkeitsbericht der KJM nährt durchaus den Wunsch nach einer Optimierung der Zuständigkeiten und nach mehr Transparenz.“ So erhielt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (kurz: FSM) nur zu einem geringen Anteil der bei der KJM eingereichten Anzeigen eine qualifizierte Rückmeldung - nach Auffassung des Branchenverbandes ein völlig unzureichendes Vorgehen einer Aufsichtsinstanz.Zudem prangern die Experten die Intransparenz der Entscheidungsfindung und –begründung durch die KJM an. So fände sich im Tätigkeitsbericht der KJM zwar der Hinweis, dass von April 2005 bis März 2007 250 Fälle aus dem Bereich der Telemedien bearbeitet und davon 70 Fälle abschließend bewertet worden seien, Angaben über den Ausgang der Verfahren, die jeweilige Dauer und die Entscheidungsgründe fehlen indes. Vor diesem Hintergrund sei schwer zu beurteilen, ob die bestehenden Jugendschutzregelungen auch tatsächlich effektiv angewendet werden. Genau das müsse jedoch Ziel der in die Genehmigungsprozesse eingebundenen Institutionen sein.Verfahren ohne Fristen und nachvollziehbare Ergebnisse„Bei umfassenden Genehmigungsverfahren wie etwa im Bezug auf Jugendschutzprogramme sowie bei Aufsichtsverfahren ist es wichtig, Fristen und Veröffentlichungspflichten zu definieren. Daneben ist es unerlässlich, das jeweils zuständige Aufsichtsorgan konkret zu benennen“, konstatiert Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik beim BVDW. So sei es nicht selten Praxis, dass Unternehmen bei Genehmigungsverfahren zunächst jugendschutz.net, bemühen würden, so dass es zu einer faktischen Dopplung der Aufsicht kommt. Jugendschutz.net ist der KJM organisatorisch zwar angebunden, ihre Rolle zwischen der Selbstregulierung und der staatlichen Aufsicht ist jedoch trotz der Vorgaben im Jugendmedienschutzstaatsvertrag sehr diffus. „Es wäre daher nur konsequent, das Zusammenspiel von KJM und jugendschutz.net dann auch entsprechend gesetzlich zu verankern“, so Gerd M. Fuchs weiter. Gestärkte freiwillige Selbstkontrolle erhöht Wirksamkeit gesetzlicher Regelungen„Die Effizienz der freiwilligen Selbstkontrolle ist durch das Gutachten belegt. Nun geht es darum, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen und sie mit einem entsprechend erweiterten Handlungsrahmen auszustatten“, resümiert BVDW-Präsident Arndt Groth. Der BVDW-Präsident forderte in diesem Zusammenhang eine deutliche Stärkung der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.). Vor dem Hintergrund der anstehenden Überarbeitung der Jugendschutzregelungen, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), fordert der Branchenverband, dass hohe Jugendschutzniveau in Deutschland weiter zu entwickeln. „Die existierenden Verfahren müssen so optimiert werden, dass die gesetzlichen Regelungen wirksamer und durch die Aufsicht konsequenter verfolgt werden. Durch eine Stärkung der Selbstkontrolle würden die Regelungen überdies deutlich schneller greifen“, resümiert BVDW-Präsident Arndt Groth. Die Erkenntnis, dass Selbst- und Co-Regulierung als Weg zu einer besseren Rechtsetzung in neuen Medien anzusehen sind, setzt sich derzeit auch auf europäischer Ebene durch. Das vom BVDW beauftragte, rund 150seitige Gutachten wurde von T-Online; Deutsche Telekom AG, T-Com, Microsoft Deutschland und Vodafone unterstützt. Das komplette Gutachten kann unter www.bvdw.org/interessenvertretung/medienpolitische-positionen.html herunter geladen werden.Kontakt:Christoph Salzig, PressesprecherKaistraße 14, 40221 DüsseldorfTel. 0211 60 04 56 -26, Fax: -33Mobil: 0177 8 52 86 16salzig@bvdw.orgÜber den BVDW:Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen.Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen. Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen der Digitalen Wirtschaft liefert. Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern.