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Pressemitteilung

Locke|Borchardt Rechtsanwälte fordert für Spieler Service Deutschland

Es werden Telefonverträge für die Spieler Service Deutschland aus dem Jahr 2010 geltend gemacht. Herr W.B. und weitere Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. erhalten Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwälte Locke|Borchardt.
(PM) Essen, 31.01.2012 - Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Dateien seitens der Spieler Service Deutschland vorliegen die beweisen, dass ein wirksamer Dienstleistungsvertrag per Telefon zustande gekommen sei. Die Laufzeit der Verträge und monatlichen Entgelte werden in den Zahlungsaufforderungen seitens RA Locke|Borchardt nicht näher erläutert. Allerdings wird angekündigt, dass bei einem gerichtlichen Verfahren die Dateien als Beweismittel verwendet werden. In den Verbraucherdienst e.V. zur Prüfung vorliegenden Fällen beläuft sich die Gesamtforderung auf 223,41 Euro.

Der Verein für aktiven Verbraucherschutz stellt sich die Frage: Allein aufgrund einer Datei soll ein Anspruch gerichtlich durchsetzbar sein?

Zudem wird der Zahlungsaufforderung der Rechtsanwälte Locke|Borchardt Nachdruck verliehen mit dem Hinweis - Zitat: “Sollten Sie die von uns gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, so werden wir unserer Mandantschaft empfehlen müssen weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wir weisen Sie rein vorsorglich darauf hin, das hierdurch weitere Kosten entstehen, die die unterliegende Partei zu tragen hätte. Auf Grund der uns vorliegenden Beweislage wäre unsere Mandantschaft ohne weiteres gewillt diese Schritte gegen Sie einzuleiten.“ – Zitat Ende

Auf der Rückseite des Schreibens wird darauf hingewiesen, dass es sich in der Angelegenheit um ein ungekündigtes Vertragsverhältnis handelt, so das weitere Kosten anfallen. Im Fall eines fristgerechten Zahlungseingangs wird seitens RA Locke|Borchardt die Erörterung einer sogenannten Kulanzkündigung mit Spieler Deutschland Service angeboten.

Verbraucherdienst e.V. dazu: Eine Zahlung ist gleich zu setzen mit einem Schuldanerkenntnis. Gleiches würde für eine Kündigung gelten. Wird ein Vertrag gekündigt setzt auch dies voraus, dass vorher ein Vertragsabschluss zustande gekommen sein muss!

Die Nachweispflicht allerdings liegt bei der die Forderung geltend machenden Partei. In diesem Fall dem Gläubiger Spieler Deutschland Service. Dennoch gilt für betroffene Verbraucher die Zahlungsaufforderung nicht zu ignorieren, sondern geeignete Schritte einzuleiten.

Verbraucherdienst e.V. informiert und unterstützt Mitglieder sofort mit seinen Rechtsanwälten - Info unter 0201-176790 oder tinyurl.com/8xpfzkm

Nachtrag: Aktualisierung / Korrektur

Mit Datum vom Mittwoch, den 13.02.2013 erreicht Verbraucherdienst e.V. ein EMail der Kanzlei Locke Borchardt Rechtsanwälte. In diesem weist die Kanzlei darauf hin, dass das Mandat Spieler Service Deutschland seitens Locke Borchardt Rechtsanwälte seit geraumer Zeit beendet ist. Spieler Service Deutschland werde von Locke Borchardt Rechtsanwälte nicht mehr vertreten, und in diesem Zusammenhang um eine Korrektur bzw. Klarstellung seitens Verbraucherdienst e.V. gebeten.

Essen, den 13.02.2013
Verbraucherdienst e.V.
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Frau Aline Krause
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45127 Essen
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