VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Pressemitteilung

„Loan to Value"-Klauseln bringen Schiffsfonds ins Wanken

Kanzlei KWAG verfügt über umfangreiches Archiv an Prospekten
(PM) Hamburg/Bremen, 10.09.2009 - 10. September 2009 Die Krise der Schifffahrtsbranche, insbesondere der Containerschiffe, ist in aller Munde. Aufgrund der weltweiten Finanzkrise ist der Absatzmarkt zusammengebrochen. Das wirkt sich auch auf die dementsprechenden Fonds aus. Die Ursachen für diesen Zusammenbruch sind vielfältig: Insbesondere bekommen nun diejenigen Schiffsfonds Liquiditätsprobleme, die nicht konservativ genug bei den Betriebskosten kalkuliert und auf „Schönwetter“ und hohe Frachtraten spekuliert haben.

Die Schiffsbranche ist kompliziert und für den normalen Anleger kaum zu durchschauen. Zu diesen Fakten treten solche hinzu, die dem Anleger bei Zeichnung seiner Schiffsbeteiligung gar nicht erst offenbart werden. So enthalten viele der Schiffbauverträge sogenannte „Loan to Value"-Klauseln. Hiermit wird das Verhältnis zwischen dem ausgezahlten Bankkredit und den dafür gestellten Sicherheiten beschrieben. Verliert ein Schiff in Zeiten sinkender Frachtraten und wegen des Auslaufens bestehender Charterverträge ohne entsprechenden Neuabschluss deutlich an Wert, wird der Kredit nicht mehr durch die gestellten Sicherheiten gedeckt. In einem solchen Fall kann die Bank oft zusätzliches Eigenkapital einfordern oder Nachbesicherungen fordern. Entweder müssen Anleger dann Gelder nach- oder zurückzahlen oder Auszahlungen werden ausgesetzt. Bei Immobilienfonds sind derartige Fälle bekannt, bei Schiffen kann dieses auch kurzfristig geschehen, räumen Banker mittlerweile ein.

Nach Presseberichten sind zum Beispiel beim Fondshaus Hamburg (FHH) acht Schiffsfonds kurz vor der Insolvenz und benötigen dringend neues Eigenkapital zum Überleben. In zwei davon haben die Anleger wohl bereits zugestimmt. Geld nach- oder zurückzuzahlen muss für den Anleger nicht immer die beste Alternative sein und sollte genauestens geprüft werden. Bei der HCI Capital AG haben die Anleger in einem Fall bereits die Reißleine gezogen und der Sanierung des Containerschiffes „Mar Catania“ nicht zugestimmt. Nunmehr muss der Flottenfonds mit nur 5 Schiffen weiterfahren. Diese Fälle zeigen auf, dass eine genaue Untersuchung der eigenen Reaktionsmöglichkeiten für den Anleger dringend ratsam ist, um weitere Verluste zu vermeiden.

In der Branche, aber nicht bei dem Anleger, ist beispielsweise bekannt, dass im Rahmen der Schiffsbeteiligungsvermittlung enorme Provisionen gezahlt werden. 15 Prozent und mehr sind keine Seltenheit. „Aufgrund der nicht nur kurzfristig andauernden Krise in den Schiffsfonds wird die Hauptaufgabe der Anleger und der sie vertretenden Anwälte in der nächsten Zukunft darin liegen, die zweifelhaften Aspekte in jeder Hinsicht unter die Lupe zu nehmen“, erklärt Jan-Henning Ahrens von der KWAG. Hierzu gehört zunächst ein umfassender Prospektcheck, der neben der Angemessenheit des Kaufpreises für das Schiff auch die Plausibilität der laufenden Kosten untersuchen muss. KWAG verfügt über ein umfangreiches Archiv fast aller Prospekte aus dem Bereich der Schiffsfonds und hat mit der Prüfung auf relevante Prospektfehler bereits begonnen. Die Kanzlei vertritt bereits weit über tausend Anleger bei geschlossenen Fondsbeteiligungen und stellt sicher, dass mögliche Gesellschafterrechte und denkbare Schadenersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig geprüft und dann auch erfolgversprechend geltend gemacht werden können. Es gibt Anhaltspunkte, aus denen der Anwalt klar und deutlich ableiten kann, dass ein Schiff überteuert eingekauft worden ist. Auch die teilweise gänzlich unzureichend kalkulierten Betriebskosten sowie unbekannte Risiken aus dem Kreditvertrag sind ein Indiz dafür, dass der Anleger im Rahmen der Beratung von falschen Voraussetzungen ausgehen musste. Zudem sind Anbieter möglicherweise nicht dem Aktualitätsgebot nachgekommen und haben beispielsweise alte Marktdaten aufgrund der sich rasch entwickelnden Krise nicht durch einen Prospektnachtrag korrigiert. „Anleger, die heute Schadenersatzansprüche gegenüber den Emissionshäusern, den Reedereien oder den Vertrieben durchsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Durchsetzung dieser Ansprüche nur dann gelingt, wenn über die Enttäuschung hinaus harte Fakten ins Feld geführt werden können, aus denen sich entweder Prospektmängel ableiten lassen, oder die Beratungsmängel offenbaren“, erläutert Ahrens.

Mögliche Anspruchsgegner sind neben den Emissionshäusern auch die Vertriebe. Gegenwärtig können viele Fondsbeteiligungen aufgrund der sogenannten „Kick-Back“- Rechtsprechung rückgängig gemacht werden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.01.2009 zwar die Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung auch auf geschlossene Fonds, und somit auch auf Schiffsfonds, ausgedehnt hat, er hat jedoch bisher zumindest nicht eindeutig die Geltung dieser Rechtsprechung auch für sogenannte „freie Vermittler“ festgeschrieben.
ANLAGEN
PRESSEKONTAKT
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Herr Jan-Henning Ahrens
Lise-Meitner-Str. 2
28359 Bremen
+49-421-5209480
E-Mail senden
Homepage
PRESSEKONTAKT
Borgmeier Public Relations
Walter Hasenclever
Lange Straße 112
27749 Delmenhorst
+49-4221-9345-610
E-Mail senden
ZUM AUTOR
�BER ÜBER KWAG • KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTS- UND ANLAGERECHT AHRENS UND GIESCHEN - RECHTSANWÄLTE IN PARTNERSCHAFT

Die Bremer Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen gründeten 2007 die KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft mit Sitz in Bremen und Hamburg. Die ...
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
Hinweis
Dieses Pressefach wird betreut von
Borgmeier Media Gruppe GmbH
Von Anfang an beauftragen Kunden die Borgmeier Media Gruppe hauptsächlich mit Medienkommunikation. In dieser Disziplin gehört die Agentur nach Ermittlungen des Fachdienstes PR Journal zu den führenden Anbietern im ... zum PR-Dienstleistereintrag
PRESSEFACH
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Lise-Meitner-Str. 2
28359 Bremen
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG