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Pressemitteilung

LifeTrust-Fonds von BAC - Es wird ernst

Geschäftsführung fordert Ausschüttungen zurück und will frisches Kapital von den Anlegern - Informationen zur Gesellschafterversammlung im März 2012. Fachanwälte informieren.
(PM) Heidelberg, 07.03.2012 - Geschäftsführung fordert Ausschüttungen zurück und will frisches Kapital von den Anlegern

Mit Schreiben von Mitte Februar 2012 hat sich die Geschäftsführung der BAC Life Trust-Fonds an die Anleger gewandt und zu außerordentlichen Gesellschafterversammlungen eingeladen. Einzige Tagesordnungspunkte sollen ein Grundsatzbeschluss zur Sonderprüfung sowie die Finanzierung der Sonderprüfung sein.

Sonderprüfung soll von wahren Problemen ablenken

Nach Meinung von Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die BAC-Anleger betreut, handelt es sich um ein Schattengefecht. "Die Sonderprüfung ist im gegenwärtigen Zustand kein probates Mittel, das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen", so Minderjahn. "Die Geschäftsführungen können nicht im Ernst glauben, dass Sonderprüfungen irgendetwas bewirken, wenn gleichzeitig die angeblich so angespannte Liquiditätslage der Fonds die Zufuhr frischen Kapitals erfordert." Zudem müsse man wissen, dass die Prüfung nur das bringen könne, was durch den Prüfungsumfang und die der Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen überhaupt ermöglicht werde. "Richtig interessant dürfte das erst dann sein, wenn die Prüfung sich auch auf die von der Berliner Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen beziehen sollte", stellt der Anlegeranwalt fest. "Genau davon ist aber natürlich gar keine Rede." Da anzunehmen sei, dass die Staatsanwaltschaft alle für die zu prüfenden Geschäftsvorgänge relevanten Unterlagen beschlagnahmt habe, müsse man dann aber die Frage stellen, welchen Erkenntnisgewinn die vorgeschlagene Sonderprüfung bringen könne.

Hinter dem Vorschlag der Sonderprüfung steckt vermutlich einer der größten Vertriebspartner der BAC. "Aus Vertriebssicht kann es nur das Ziel sein, die Angelegenheit in die Länge zu ziehen und so viele Anleger wie möglich davon abzuhalten, der Frage nachzugehen, ob sie über die Risiken der LifeTrust-Beteiligungen richtig beraten wurden", meint Minderjahn. So werde auch verständlich, warum die Geschäftsführung der Forderung des Vertriebes nachgegeben habet. Richtiger Weise habe der Anlegerbeirat des LifeTrust Elf (LT11) der Sonderprüfung widersprochen.

Angespannte Liquiditätslage der Fonds wird jedenfalls in der Gesellschafterversammlung totgeschwiegen

Nicht nachvollziehbar ist, warum die wirklich wichtigen Themen auf der Gesellschafterversammlung nicht zur Sprache kommen sollen: Die angespannte Liquiditätslage der Gesellschaften. Anwalt Minderjahn: "Die Situation scheint sehr ernst zu sein, warum sonst soll jetzt bei den Anlegern Geld eingesammelt werden?" Viele Gesellschafter, mit denen er gesprochen habe, seien darüber sehr verwundert und fragten sich, warum sie Geld nachschießen sollten, wenn nicht einmal offengelegt werde, welche Beträge zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes wirklich benötigt würden. "Nach den Gerüchten der Vergangenheit müssen sie doch vielmehr befürchten, dass die Liquidität hauptsächlich dafür benötigt wird, erhebliche Forderungen der BAC zu bedienen", so Minderjahn. Kein Anleger verstehe, warum man nach dem bisherigen Desaster ausgerechnet dort offenbar unruhig werde.

Unklare Kassenführung?

Zur Verunsicherung der Anleger trägt auch der Umstand bei, dass das Management der BAC Life Trust – Fonds den Anschein erweckt, es mit der Trennung der Kassen der einzelnen Fonds nicht allzu genau genommen zu haben.

Treuhänderin hat Arbeit eingestellt!

Für die anstehenden Gesellschafterversammlungen fordert Minderjahn die Anleger auf, ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Der Anlegeranwalt warnt jedoch davor, der Treuhandkommanditistin Bock Berlin Treuhand GmbH Weisungen zu erteilen. Ausdrücklich heißt es in der Einladung zur Gesellschafterversammlung nämlich, dass diese "die laufende Arbeit eingestellt" habe. Kein Gesellschafter/Treugeber erfährt aber, ob damit auch verbunden ist, dass die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung nicht mehr ausgeübt werden. Deshalb empfiehlt der Anwalt, einen anderen Gesellschafter oder einen Rechtsanwalt des Vertrauens mit der Vertretung in der Gesellschafterversammlung zu beauftragen. Das sei nach den Gesellschaftsverträgen möglich und in Anbetracht der Tatsache, dass es im August vergangenen Jahres teilweise gar nicht zur Entlastung gekommen sei, auch durchaus angebracht.

Informationen für Anleger: www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html
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