Pressemitteilung, 29.10.2009 - 16:55 Uhr
Perspektive Mittelstand
Lehman - Citibank erhebt Verjährungseinrede entgegen dem Kulanzversprechen – Prozess endet für Anleger positiv!
(PM) Gießen, 29.10.2009 - Bankrecht aktuell: Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert: Überraschend gab die Citibank Deutschland Ende Mai auf ihrer Internetseite: www.citibank.de/DEGCB/JPS/portal/MicrositesDe.do?ContentID=microStartLehm&from=FSB10 bekannt, dass geschädigte Lehmananleger, die bei der Citibank Anlagen gekauft haben, in besonderen Härtefällen auf eine kulanzweise Entschädigung von bis zu 80% hoffen dürfen. Wer an dem Kulanzverfahren teilnimmt, soll zudem in den Genuss eines Verzichts der Geltendmachung der Verjährung ab dem 26. Mai 2009 kommen. Für die Dauer des Kulanzverfahrens und noch zwei Monate nachdem der Anleger von der Citibank eine abschließende Nachricht über eine positive oder negative Entscheidung erhalten habe, will die Citibank auf die Geltendmachung der Verjährung verzichten. www.citibank.de/JPS/portal/downloads/doc/Lehman_FAQ.pdfHieran hielt sich die Citibank in einem Verfahren der Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol Döring vor dem Landgericht Gießen jedoch nicht.Gleichwohl ging der Prozess für den Anleger gut aus.Auch wenn das angerufene Gericht den Aspekt der Verjährung als unproblematisch erachtete, steckt hierin grundsätzlich Zündstoff. Nach § 37a WpHG, der auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung des Beratungsvertrags erfasst, verjährt der Anspruch eines Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen (z.B. Banken oder Sparkassen) auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Unterschied zu der üblichen Verjährungsregel der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB verjähren derartige Ansprüche gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen damit taggenau nach drei Jahren. Für den Beginn der Verjährung stellt die Rechtsprechung regelmäßig auf den Verkauf des Wertpapiers ab.Citibank Kunden, deren möglichen Ansprüche zum 26.05.2009 noch nicht verjährt waren, sollten dringend am Kulanzverfahren teilnehmen, um so in den Genuss der Hemmung der Verjährung zu gelangen. In einem zweiten Schritt kann sich die Konsultation eines spezialisierten Anwaltes lohnen. Ergingen zunächst nur vereinzelt positive Entscheidungen, häufen sich nun verbraucherfreundliche Urteile und die Vergleichsbereitschaft steigt. Dies gilt nicht nur für Kunden der Citibank.Rechtsanwalt Jörg Reich ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereinswww.zrwd.de


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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern). Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland. Rechtsanwalt Dominic Döring arbeitet seit 2006 in der Kanzlei und ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als Partner und zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Sein besonderes Interesse gilt dem Internet- und Medienrecht (Internetrecht, Presserecht, Medienrecht, EDV-Recht, IT-Recht, Rechtsprobleme von Internetseiten und Online-Shops, Ebay-Problematik, Persönlichkeitsschutz, gewerblicher Rechtsschutz). Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Mietrecht und Gewerbemiete. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/ 2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet als Gründer der Kanzlei und Berater der Anwälte auch weiterhin neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten. Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Rechtsanwalt Jörg Reich und Rechtsanwalt Dominic Döring, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen. Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.