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Pressemitteilung

Legionellenprüfung im Überblick

Nach der im Bundesrat am 12. Oktober 2012 verabschiedeten Trinkwasserverordnung müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig an repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen untersucht werden.
(PM) Hasloh, 21.03.2013 - Was bedeutet das konkret?

Vermieter von mehr als zwei Millionen Mehrfamilienhäusern (GDW) in Deutschland müssen all drei Jahre das Trinkwasser ihrer Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen überprüfen. Der Grund: Mieter sollen besser vor Krankheiten geschützt werden, die durch Legionellen verursacht werden. Die Erstprüfung solcher Anlagen muss bis spätestens 31. Dezember 2013 durchgeführt worden sein.

Gefahr aus der Dusche: Was sind Legionellen?

Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die sich überall im Süßwasser entwickeln können. Wassertemperaturen von 25°C bis 50°C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) – beispielsweise beim Duschen – Gefahren in sich. Ernsthafte Erkrankungen können die Folge sein. Das Trinken von legionellemhaltigen wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich. Experten schätzen, dass jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit erkranken.

Die Gesetzeslage und die Folgen bei Verstößen

Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, die Stilllegung der Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Weitere aktuelle Urteile und Informationen finden sich auf www.wertplan-nord-immobilien.de
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