Pressemitteilung, 06.09.2011 - 11:22 Uhr
Perspektive Mittelstand
Leasingschlussabrechnungen wegen erhobener Umsatzsteuer oftmals fehlerhaft
Zum Ende eines Leasingvertrages kommt nicht selten die böse Überraschung, unabhängig davon, ob auf Kilometerbasis abgerechnet wird oder es sich um ein Restwertleasingvertrag handelt.
(PM) Gießen, 06.09.2011 - In der Vergangenheit sind gerade die Restwertleasingverträge aufgrund zu hoch kalkulierter Restwerte in die Medien gekommen. Unabhängig davon ob ein Restwertausgleich (bei Restwertleasing) oder aber Mehrkilometer (bei Kilometerleasing) oder tatsächliche oder angebliche Schäden am Fahrzeug bei der Schlussrechnung in Rechnung gestellt werden ist auf all diese Forderungen keine Mehrwertsteuer aufzuschlagen. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14.03.2007, Az.: VIII ZR 68/06 die entsprechend auch vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 11.02.2010, Az.: VR 2/09 umgesetzt wurde.Beiden Rechtssprechungen gemein ist, dass der Ausgleichsanspruch als ein nicht steuerbarer Schadensersatzanspruch angesehen wird. So ist es bei großen Leasingunternehmen gerade beim Fahrzeugleasing oftmals dazu gekommen, dass auf Schadensersatzansprüche bei den Schlussrechnungen Mehrwertsteuer zu unrecht erhoben wurde.In diesem Zusammenhang führte der Bundesgerichtshof aus, dass nicht die für mietrechtliche Schadensersatzansprüche geltende sechsmonatige Verjährung nach § 548 BGB einschlägig ist, sondern die regelmäßige Verjährung nach drei Jahre zu Grunde zu legen ist, wobei der Verjährungsbeginn mit Jahresablauf beginnt.Folglich sind zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuern aus dem Jahre 2008 noch bis Ablauf des Jahre 2011 zurück forderbar, aus den Jahren 2009 bis Ablauf 2012, 2010 bis Ablauf 2013 und aus diesem Jahr bis 2014.Neben der Überprüfung auf mögliche zu viel bezahlte Umsatzsteuer ist es stets ratsam bei den Rückführungen von Leasingfahrzeugen bezüglich der Abrechnung, der Gültigkeit, der Restwertgarantieklauseln oder anderer Abrechnungsklauseln oder -modalitäten einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.


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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern). Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland. Rechtsanwalt Dominic Döring arbeitet seit 2006 in der Kanzlei und ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als Partner und zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Sein besonderes Interesse gilt dem Internet- und Medienrecht (Internetrecht, Presserecht, Medienrecht, EDV-Recht, IT-Recht, Rechtsprobleme von Internetseiten und Online-Shops, Ebay-Problematik, Persönlichkeitsschutz, gewerblicher Rechtsschutz). Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Mietrecht und Gewerbemiete. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/ 2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet als Gründer der Kanzlei und Berater der Anwälte auch weiterhin neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten. Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Rechtsanwalt Jörg Reich und Rechtsanwalt Dominic Döring, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen. Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.