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Pressemitteilung

Langsamer Steigflug des europäischen Lastschriftverfahrens

Ergebnisse des Jungfernflugs von ABK / EFiS und ibi research zeigen notwendige Nacharbeiten auf.
(PM) Regensburg, 11.02.2010 - Wie bereits beim Start der SEPA-Überweisung im Januar 2008 haben ABK/EFiS und ibi research an der Universität Regensburg auch zur Einführung der SEPA-Lastschrift einen „Jungfernflug“ durchgeführt. Insgesamt 183 Lastschriften von Konten bei 76 unterschiedlichen Banken wurden zu diesem Zweck eingereicht. Die eingezogenen Beträge kamen der Janusz-Korczak-Schule in Langen zugute.
Die Rückmeldungen hat ibi research an der Universität Regensburg anonymisiert ausgewertet und aufbereitet. Die vollständigen Ergebnisse des Jungfernflugs der SEPA-Lastschrift stehen auf der Website von ibi research zum kostenlosen Download zur Verfügung.
„Der wesentliche Vorteil des neuen europäisch einheitlichen Lastschriftverfahrens ist, dass damit auch Beträge von Konten im europäischen Ausland per Lastschrift eingezogen werden können“, sagt Armin Gerhardt, Geschäftsführer der ABK Systeme GmbH, die gemeinsam mit ihrem Schwesterunternehmen EFiS Financial Solutions Komplettlösungen für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr bereitstellt. „Aufgrund unterschiedlicher nationaler Lastschriftverfahren war es beispielsweise bisher nicht möglich, Zahlungen zwischen deutschen und österreichischen Konten per Lastschrift zu tätigen.“
Bei gut einem Drittel der beteiligten Institute gilt noch: „Take off delayed“
Eine flächendeckende Erreichbarkeit von in- und ausländischen Konten mit der SEPA-Lastschrift steht derzeit jedoch noch aus. Bei 56 eingereichten Lastschriften wurde dem SEPA-Flieger die Landeerlaubnis verweigert, da die betreffenden Institute die SEPA-Lastschrift derzeit auf freiwilliger Basis noch nicht unterstützen. Ab dem 1. November 2010 sind jedoch alle Kreditinstitute zur Unterstützung der SEPA-Lastschrift verpflichtet.
Insgesamt 127 Lastschriften konnten erfolgreich eingezogen werden. 56 Rückmeldungen der bezogenen Kontoinhaber flossen in die Auswertung ein. Die wichtigsten Ergebnisse sind im Folgenden zusammengefasst:
Die vorgeschriebenen Informationen für den Zahlungspflichtigen waren in der Regel vorhanden.
Die Bezeichnung der Zahlung, der Empfänger, die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz und der Verwendungszweck waren in den meisten Kontoauszügen vollständig und richtig wiedergegeben. Zweck der Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenz ist es, den Empfänger bzw. das vom Zahlungspflichtigen erteilte Mandat (entspricht in etwa der Einzugsermächtigung beim deutschen Lastschriftverfahren) eindeutig zu bezeichnen.
Bei der Angabe weiterführender Informationen und den Bezeichnern besteht jedoch weiterer Verbesserungsbedarf.
Neben diesen verpflichtend vorgeschriebenen Informationen fanden sich häufig auch weiterführende Informationen auf den Kontoauszügen der Zahlungspflichten, wie z.B. die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) des Zahlungsempfängers oder die so genannte Ende-zu-Ende-Referenz, die vom Zahlungsempfänger vergeben wird. Die Janusz-Korczak-Schule war jedoch nur in gut der Hälfte der Auszüge als abweichender Auftraggeber angegeben, obwohl diese Information im SEPA-Lastschriftdatensatz an die Bank des Zahlungspflichtigen übermittelt wird. Ziel der Angabe des abweichenden Auftraggebers ist es, dem Zahlungspflichtigen die Zuordnung der Zahlung zu erleichtern, wenn Lastschriften von einem Dienstleister eingezogen werden und nicht vom Vertragspartner des Zahlungspflichtigen selbst. Es wäre daher wünschenswert, dass zukünftig mehr Banken diese Information auch auf dem Kontoauszug an ihre Kunden weitergeben.
Zudem wurde deutlich, dass die beteiligten Banken unterschiedliche Bezeichner für diese Informationen verwenden (z.B. „EREF+“, „Auftragsreferenz“ oder „Kundenreferenz“ für die Ende-zu-Ende-Referenz). Zweck dieser Bezeichner ist es, die unterschiedlichen Referenzen und Identifikationsnummern auf dem Kontoauszug voneinander abzugrenzen und eindeutig zu kennzeichnen, so dass deutlich wird, um welche Information es sich jeweils handelt. Da unterschiedliche Banken unterschiedliche Bezeichner verwenden, wird die Interpretation der Kontoauszugsdaten und die Zuordnung der Zahlung für die Zahlungspflichtigen unnötig erschwert.
Weitere Standardisierung wäre wünschenswert
„Die Ergebnisse des Jungfernflugs zeigen, dass die SEPA-Lastschrift grundsätzlich funktioniert“, fasst Dr. Thomas Krabichler von ibi research an der Universität Regensburg die Erkenntnisse zusammen. „Es wäre jedoch erstrebenswert, dass alle Banken die im Lastschrift-Datensatz enthaltenen Informationen möglichst vollständig an ihre Kunden weitergeben und dafür einheitliche Bezeichner verwenden. Hier ist eine stärkere Standardisierung erforderlich, um den Kunden das Auffinden der benötigten Informationen bzw. die automatisierte Weiterverarbeitung der Kontoauszüge zu erleichtern.“
Die vollständigen Ergebnisse des Jungfernflugs der SEPA-Lastschrift stehen auf der Website von ibi research zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.ibi.de/sdd
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Seit 1993 bildet die ibi research an der Universität Regensburg GmbH eine Brücke zwischen Universität und Praxis. Das Institut forscht und berät zu Fragestellungen rund um das Thema “Finanzdienstleistungen in der ...
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