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Anwaltliche Hilfe mit proConcept AG: so günstig wie nirgendwo sonst

(PM) , 07.05.2009 - Ein Anwalt kostet viel Geld. Eine anwaltliche Vertragskündigung kostet sehr viel Geld - allerdings nicht bei proConcept. Der Schweizer Prozessfinanzierer bietet Verbrauchern die Möglichkeit, mit nur 87,50 Euro ihren Lebensversicherungsvertrag anwaltlich kündigen zu lassen.

Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, hat die Erfahrung gemacht, dass viele Menschen, deren Lebensversicherungsvertrag von einem Juristen gekündigt wurde, einen höheren Rückkaufswert erhalten haben, als hätten sie selbst gekündigt. Insofern begrüßt er diese Vorgehensweise. „In der Regel stehen die aufgebrachten Kosten jedoch in keinem Verhältnis zum erzielten Erstattungsbetrag“, erklärt der Versicherungsspezialist. Daher bietet die proConcept AG eine interessante Alternative:

Entscheidet sich der Verbraucher dazu, seinen unrentablen Lebensversicherungsvertrag durch einen der renommierten Partneranwälte der proConcept AG kündigen zu lassen, zahlt er lediglich 87,50 Euro. Gleichzeitig ist er dadurch Mitglied in der Klägergemeinschaft von proConcept und fordert so, mit vielen tausend anderen ehemaligen Versicherten, seine eingezahlten Beiträge inklusive einer angemessenen Verzinsung zurück. Diese Klägergemeinschaft des Projektes LV-Doktor umfasst inzwischen über 60.000 Bürger.

Nicht einmal jeder zweite Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag in Deutschland wird bis zum Laufzeitende geführt, erklärt Heidenreich. Oft sind die Abrechnungen der Versicherungen aber so intransparent, dass die Kunden gar nicht wirklich sehen, wie sich der Rückkaufswert der Lebens- oder Rentenversicherung zusammensetzt. Es werden hohe Stornokosten abgezogen, die meist nicht vermerkt sind. Außerdem minimieren die Kosten für Verwaltung, Provision und den Abschluss an sich den Rückkaufswert. Doch dagegen kann man sich wehren. Mit dem Projekt LV-Doktor der proConcept AG kämpft Jens Heidenreich seit langer Zeit gegen diese Undurchsichtigkeit: „Die Abrechnungen bergen oft Fehler in sich, gegen die es sich zu wehren lohnt. Doch alleine kann man kaum gegen einen großen Versicherungskonzern angehen. Außerdem wäre das Kostenrisiko für den Einzelnen sehr hoch, weshalb sich die Auseinandersetzung meist nicht lohnt. Daher sollten sich die Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen, einfach und ohne weitere Kosten unserer Klägergemeinschaft anschließen und sich das holen, was ihnen noch zusteht.“

Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden.

Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.

Weitere Informationen unter:

www.proconcept.ag
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