Pressemitteilung, 25.02.2016 - 12:11 Uhr
Perspektive Mittelstand
proConcept AG beobachtet Handlungen zum Reformgesetz für Lebensversicherungen
LV-Doktor: Lastenverteilung zu Gunsten der Versicherten?
(PM) Halle, 25.02.2016 - In Kraft trat das neue Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) bereits am 7. August 2014. Das Bundesfinanzministerium verabschiedete es für einen besseren Schutz der Verbraucher in Sachen Altersvorsorge. Bereits damals monierten die Versicherer einen enormen Kraftakt bezüglich der Umsetzung. Die für Versicherungskunden aktiv eintretende proConcept AG und ihr Spezialisten-Team von LV-Doktor beobachten die aktuellen Entwicklungen und die Stimmen der Beteiligten. Bundesfinanzministerium sieht Vorteile für VerbraucherDer Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Finanzen, Dr. Michael Meister, erklärte in einem Interview im Juni 2014, dass Lebensversicherungen eine wichtige Absicherung für das Alter seien. Das LVRG würde seinen Beitrag dazu leisten, dass Versicherer in Zukunft eine gute Balance im Leistungspaket erhielten. Vor allem die Offenlegung und faire Verteilung stellte Dr. Meister heraus: "Wir versuchen deutlich zu machen: Mehr Transparenz für die Versicherten, etwa bei den Abschlussprovisionen, und auch eine niedrigere Umwälzung der Kosten von Abschlussprovisionen auf die Versicherten. Das heißt, es gibt Elemente, wo die einzelnen Versicherten bessergestellt werden."Jens Heidenreich, der Pressesprecher der proConcept AG, stellt die enorme Wichtigkeit der Kostensenkung für die Versicherten heraus: "Reduzierte Abschlussprovisionen wirken sich positiv auf den Rückkaufswert einer Versicherung aus. Somit werden eine faire Rentabilität und ein ausgewogener Verbraucherschutz erwirkt, wofür sich unsere Fachanwälte schon lange einsetzen. Das LVRG ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, sofern es die Versicherungsgesellschaften umsetzen."LV-Doktor betrachtet eine erste Analyse nach 10 MonatenIm Zuge des Reformgesetzes für Lebensversicherungen wurden Absenkungen der Abschlussprovisionen für Vermittler vorgesehen. Eine erste Untersuchung im Mai 2015 ergab, dass diese Maßnahme jedoch nur in ganz wenigen Fällen tatsächlich umgesetzt wurde. Die Studie “Provisionen und Courtagen – Was zahlen Versicherer ihren Vermittlern?” konstatierte, dass die Lastenverteilung trotz des LVRG weiterhin zuungunsten der Versicherer andauerte. Wegen des enormen Aufwands der Anpassung sah der Studienleiter Martin Baier eine erhebliche Vorlaufzeit, die dazu benötigt würde. Doch er betonte: "Bei dem jetzigen Provisionsniveau wird es nicht dauerhaft bleiben."BaFin rügt aktuell immer noch mangelhafte UmsetzungNachdem das Reformgesetz für Lebensversicherungen nun seit 18 Monaten gültig ist, sieht die Bilanz der Absenkung der Provisionen nicht viel besser aus, als zum Zeitpunkt der Mai-Studie. So wetterte der Exekutivdirektor der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht) Dr. Frank Grund: "Was die Versicherer bisher getan haben, reicht nicht aus." Als Podium nutzte er den Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung, der Ende Januar 2016 in Bergisch-Gladbach stattfand. Das gut ausgebaute Anwaltsnetzwerk von LV-Doktor sieht diese unzureichende Umsetzung mit einem Stirnrunzeln und pocht weiterhin energisch auf die Einhaltung der Versprechungen der Versicherer. Positiv hingegen sieht die proConcept AG die Handlungsweise des Stuttgarter Versicherungsvereins und hofft auf weitere Nachahmer. Die Versicherungsgesellschaft ist eine der Ersten und bisher Wenigen, die deren Abschlusskosten reduzierte und somit dem LVRG gerecht wird. Die dortigen Verantwortlichen begrüßen die unpopuläre Entscheidung der Provisionsabsenkung und sehen sich nicht in der Pflicht gegenüber Aktionären, die auf reinen Gewinn aus sind.Hierbei ist der deutliche Unterschied zwischen Versicherungsvereinen, die für deren Kunden eintreten, und Lebensversicherung AG´s sichtbar. Letztere sind nämlich deren Aktionären gegenüber verpflichtet und müssen Gewinne zu Lasten der Versicherten generieren. Dieses Thema reklamieren die proConcept AG und Verbraucherschützer bereits seit Jahren immer wieder. Weitere Informationen unter www.proconcept.ag


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

proConcept AG
Herr Jens Heidenreich
General-Guisan-Strasse 6
6303 Zug
+49
medien@proconcept.ag
www.proconcept.ag


ÜBER PROCONCEPT AG

Die proConcept AG initiiert und betreut verschiedene Projekte im Bereich Verbraucherschutz, unter anderem das Projekt LV-Doktor, das sich für die Rechte von mittlerweile mehr als 100.000 Lebens- und Rentenversicherungskunden stark macht. Das Anwaltsnetzwerk der proConcept AG betreibt aktuell mehr als 3.000 Verfahren von einzelnen Kunden zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Lebensversicherungsunternehmen. LV-Doktor betreut diese Verfahren als Prozessbetreuer und sorgt für informellen KnowHow Transfer innerhalb des Netzwerkes. So wurden bislang 85 Verfahren durch den Bundesgerichtshof positiv entschieden, daneben 15 positive Verfassungsbeschwerden, eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes sowie hunderte Entscheidungen von Oberlandesgerichten. In diesen vom Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor herbeigeführten, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes wurde der sogenannte Widerrufsjoker für Lebens- und Rentenversicherungen ausgeurteilt. Auf Basis dieses von dem ProConcept AG erstrittenen Widerrufsjokers können Millionen Versicherungskunden ihre Lebens- und Rentenversicherungsverträge unbegrenzt widerrufen und sämtliche Beiträge nebst Zinsen zurückfordern. Weitere Projekte des modernen und transparenten Dienstleisters wie www.meinschuldennotruf.de sowie www.meinunfallnotruf.de spezialisieren die ProConcept AG als eine innovative Ideenschmiede für den Verbraucherschutz.