News, 15.06.2007
Perspektive Mittelstand
Finanzen und Controlling
Künstler-Sozialversicherungsgesetz ist in Kraft getreten
Die Bombe tickt - das 3. KSVG-Änderungsgesetz ist heute in Kraft getreten. Betriebsprüfungen gehen damit nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) von der Künstlersozialkasse (KSK) auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) über.
Schon in einem Monat wird die personell sehr viel stärker besetzte Deutsche Rentenversicherung Tausende Erhebungsbögen an bisher nicht von der Künstlersozialkasse erfasste Unternehmen verschicken. Innerhalb von vier Wochen wird sie eine Rückmeldung über die an selbstständige Künstler und Publizisten geleisteten Zahlungen fordern. Und zwar für die Kalenderjahre 2002 bis 2006!

Beispielsweise ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen hat sich bisher nicht bei der Künstlersozialkasse gemeldet und wird jetzt von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben und aufgefordert, für die vergangenen fünf Jahre Entgeltmeldungen abzugeben.

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„Künstler beschäftigen wir nicht“, könnte die erste Reaktion lauten. Doch das ist oft ein Irrtum!
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Denn das Unternehmen hat Zahlungen geleistet an Webdesigner für den Internetauftritt, an Grafiker und Layouter für den Geschäftsbericht, an Fotografen für den Produktkatalog, an Designer für den Messestand-Entwurf, an Übersetzer für den Flyer, an das Kabarett-Ensemble und die Band beim Firmenjubiläum …

Gesetzlich geregelt ist „Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen.“ Da kommen schnell 100.000, 200.000 EUR im Jahr zusammen. Darauf zahlt das Unternehmen Abgaben an die KSK. Die Abgabesätze steigen in den letzten fünf Jahren von 3,8 Prozent (2002) auf 5,5 Prozent im Jahr 2006. Ein Nachforderungsbetrag von 5.000 bis 10.000 EUR und mehr ist schnell erreicht.

 

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Buchtipp:
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Andri Jürgensen
Die Künstlersozialabgabe
Neues Prüfverfahren – Checklisten – Umsetzungshilfen
von Andri Jürgensen

 

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Der Autor ist Spezialist zum Recht der Künstlersozialkasse: Rechtsanwalt Andri Jürgensen berät und vertritt Unternehmen auf dem Gebiet der Künstlersozialabgabe u. a. bei der Vorbereitung von Betriebsprüfungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Er ist Fachautor und hält bundesweit Seminare, Vorträge und Inhouseschulungen ab.

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