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Pressemitteilung

Arbeitsrecht: Kündigung bei hoher Fehlzeitenquote im Kleinbetrieb zulässig

(PM) , 06.11.2007 - Eine beachtenswerte Entscheidung für den Mittelstand hat das LAG Baden-Württemberg im Sommer des Jahres getroffen. Nach Ansicht der Richter kann eine Fehlzeitenquote von über 40 Arbeitstagen im Jahr im Kleinbetrieb krankheitsbedingte eine Kündigung rechtfertigen. Das Gericht vertritt dabei die Auffassung, dass Lohnfortzahlungskosten, die für jährlich jeweils einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen aufzuwenden sind, eine erhebliche wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers darstellen. Bei Kleinbetrieben ist außerdem zu berücksichtigen, dass sie häufig über eine geringere Finanzausstattung verfügen. Die Grenze der Treuwidrigkeit einer Kündigung im Kleinbetrieb ist daher deutlich unterhalb der Schwelle zu ziehen, die für die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach dem KSchG gilt. Ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses darf zwar auch dort nicht unberücksichtigt bleiben. Es bedeutet aber lediglich, dass der Grund für eine Kündigung gegenüber einem langjährigen Arbeitnehmer auch angesichts dessen Betriebszugehörigkeit "einleuchten" muss. Eine solche Kündigung widerspreche aus Sicht des Gerichts auch nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) noch gegen das Verbot der altersbedingten Diskriminierung.
(Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 4-Sa-14/07, Urteil vom 18.06.2007; Verfahrensgang: ArbG Stuttgart 17 Ca 8522/06)
Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de ; www.rechtsanwalts-TEAM.de
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