Pressemitteilung, 01.04.2014 - 14:45 Uhr
Perspektive Mittelstand
Krankenhaushygiene – seit 2011 hat sich viel in Deutschland getan
Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dem Erlass von Länderhygieneverordnungen und dem Hygiene-Förderprogramm zur besseren personellen Ausstattung der Krankenhäuser sind wichtige Fortschritte erzielt worden.
(PM) Berlin, 01.04.2014 - Proaktive und reaktive Strategien können so in den Dienst der „Praxis einer Guten Krankenhaushygiene“ gestellt werden. Diese wird sich zu einem wesentlichen Element der Sicherheitskultur zum Infektionsschutz des Patienten entwickeln.Das novellierte Infektionsschutzgesetz erweitert die Aufgaben für alle für die medizinische Versorgung Verantwortlichen. Vorrangig ist die fortlaufende Aufzeichnung und Bewertung nosokomialer Infektionen (NI), des Auftretens von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen, der Umsetzung des Antibiotic Stewardship mit dem Schwerpunkt der klinischmikrobiologischen sowie klinisch-pharmazeutischen Beratung des ärztlichen Personals, die eine wesentliche Umsetzung in gemeinsamen Antibiotikavisiten der behandelnden Ärzte mit Infektiologen, Mikrobiologen und Hygienikern findet, sowie der Surveillance von NI. Auf dieser Grundlage können weitere Präventionsmaßnahmen abgeleitet und Anpassungen beim Antibiotikaeinsatz vorgenommen werden. Voraussetzung zur sektorenübergreifenden Prävention ist die Informationsweitergabe mittels Überleitungsbogen mit Hinweisen zu patientenbezogenen Präventionsmaßnahmen.Der entscheidende Eckpfeiler für die dauerhafte Gewähr der Strukturqualität ist aus Sicht der Initiative Infektionsschutz die Einsetzung von Hygienefachpersonal bis 2016, soweit nicht bereits entsprechend vorhanden. Bei den Anforderungen an Bau und Ausstattung von Krankenhäusern steht die Schaffung von Zwei-Bett-Zimmern im Vordergrund, um der Ausbreitung kritischer Pathogene durch Barrierepflege und ggf. Isolierung organisatorisch besser begegnen zu können. Für die Händehygiene sind Desinfektionsmittelspender in ausreichender Menge anwenderfreundlich anzubringen, d.h. jeweils bettennah, am Zugang zu Risikobereichen, aber auch bereits im Eingangsbereich des Krankenhauses, der Stationen bzw. Arztpraxen.2012 hat die Initiative Infektionsschutz die Landeshygieneverordnungen einer vergleichenden Analyse unterzogen. Ziel war es, noch unerschlossenes Präventionspotential aufzuzeigen, Herausforderungen für die Zukunft zu identifizieren und so auch den Dialog zwischen medizinischen Experten und Politik fortzuführen[1]. Bei dem Vergleich wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Analyse den Status unmittelbar nach Inkrafttreten der IfSG-Novelle abbildet und kein Ranking der Länder beabsichtigt. Die Analyse fand nicht nur ein generelles positives Echo, sondern einige Bundesländer haben darauf hin ihre Landeshygieneverordnung novelliert bzw. durch Erlasse die Bildung regionaler Netzwerke und weiterer Initiativen die Weiterentwicklung der Krankenhaushygiene vorangetrieben. Noch besteht allerdings Umsetzungsbedarf, an dem weiterhin positiv und konstruktiv gearbeitet wird.Jüngstes Beispiel ist ein vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen initiiertes Expertengespräch, an dem auch ein Vertreter der Initiative Infektionsschutz teilnahm. Nordrhein-Westfalen hat bereits mehrere Initiativen zur Umsetzung der aktuellen Landeshygieneverordnung ergriffen: Der 2011 inaugurierte Aktionsplan Hygiene verstärkt nachhaltig den Kampf gegen nosokomiale Infektionen und die weitere Ausbreitung resistenter Bakterien. Die Landesgesundheitskonferenz hat 2011 mit einer Entschließung einen weiteren Anstoß für eine neue Kultur bereichsübergreifenden Handelns gegeben. Ein wichtiger Faktor ist hierbei auch die Aufklärung der Bevölkerung. Bereits seit 2006 wurden dazu sektorübergreifend Netzwerke gebildet, um Informationen zugunsten einer besseren Prävention schnell weiterzugeben. Inzwischen bestehen in NRW flächendeckend entsprechende Netzwerke. Zweifellos nimmt Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention mit der bereits 1989 erlassenen Krankenhaushygieneverordnung, die zuletzt 2009 aktualisiert wurde, mit diesen Maßnahmen eine Vorreiterrolle ein.Bei der von der Initiative Infektionsschutz 2012 vorgelegten vergleichenden Bewertung der Landeshygieneverordnungen wurden verbliebene Lücken aufgezeigt. Diese bestehen z.B. darin, dass die entsprechenden Vorgaben nicht für alle Sektoren des Gesundheitssystems verpflichtend sind. Einige dieser Lücken lassen sich nur durch Schaffung unmittelbarer Regelungen oder entsprechender Ermächtigungen für die Länder im IfSG schließen. Da in den Bundesländern unterschiedliche Wege zur Umsetzung der Landeshygieneverordnungen beschritten wurden, die jedoch aus den Verordnungstexten nicht hervorgehen, wird die Initiative Infektionsschutz alle Bundesländer über einen standardisierten Fragebogen um weitere Informationen bitten. Die Synopse wird im Konsens der an der Mitarbeit interessierten Ministerien veröffentlicht, um–wie das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt–Anregungen zu liefern und den Erkenntnisfortschritt bundesweit nutzbar zu machen.[1]Initiative Infektionsschutz.Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes durch die Landeshygieneverordnungen.HygMed2013;38(10):427-432


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ÜBER DIE INITIATIVE INFEKTIONSSCHUTZ

Die Initiative Infektionsschutz ist ein interdisziplinäres Expertengremium, das die Umsetzung bundesweit gültiger effektiver Hygienestandards unterstützt. Die Expertengruppe ist institutionell unabhängig und wird von BD unterstützt.