Pressemitteilung, 07.06.2007 - 18:09 Uhr
Perspektive Mittelstand
„Koran Richterin“ arbeitet weiter am Amtsgericht – Disziplinarverfahren abgelehnt
(PM) , 07.06.2007 - (DCRS/IH) Ende März diesen Jahres berichtete DCRS über eine Richterin am Frankfurter Amtsgericht, die einer deutsch-marokkanischen Ehefrau, die von ihrem Ehemann geschlagen und mit dem Tod bedroht worden war, den Antrag auf eine Scheidung im Eilverfahren abwies. Die Richterin hatte in ihrer Urteilsbegründung den Koran zitiert und daraufhin gewiesen, dass im Kulturkreis der Antragstellerin das Züchtigungsrecht des Mannes nichts ungewöhnliches sei. Es läge auf Grund dessen kein Härtefall vor. Die muslimische Ehefrau wird hierdurch zu einer Ehefrau zweiter Klasse mit weniger Rechten degradiert. Noch dazu ist es äußerst anstößig für ein Urteil, das auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetz Buch, kurz BGB, basieren muss, den Koran als Rechtfertigung heran zu ziehen. Der Koran hat in der deutschen Rechtssprechung nichts zu suchen. Wie selbst Muslime zugeben (mehr unter www.dcrs.de/news/1104/69.html) ist der Islam nicht nur Religion sondern Politik, die auf dem Koran basiert. Deutsches Recht und deutsche Politik hat mit dem Koran nichts zu tun, sondern basiert einzig und allein auf dem Grundgesetz und der Verfassung. Nun hat das hessische Justizministerium die dienstrechtliche Überprüfung des Verfahrens abgeschlossen und ein Disziplinarverfahren gegen die „Koran-Richterin“ abgelehnt. Eine Sprecherin von Hessens Justizminister Jürgen Banzer erklärte, ... weiter geht’s unter www.dcrs.de/news/1124/69.html