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EU-Kommission klagt gegen Polen wegen technischer Kontrollen für Gebrauchtwagen

(PM) , 22.12.2006 - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Die polnischen Behörden schreiben vor, dass importierte Gebrauchtwagen vor der Zulassung in Polen technisch geprüft werden müssen. Diese Prüfungen sind erheblich teurer als andere Verfahren, die in Polen angewandt werden, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf (www.europaticker.de). Beim Verkauf von Kraftwagen desselben Baujahres, Modells oder Typs, die in Polen bereits zugelassen sind, sind diese Prüfungen nicht erforderlich. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die Maßnahme der polnischen Behörden nicht gerechtfertigt ist. Technische Kontrollen als Bedingung für die Zulassung von Kraftwagen, die aus einem anderen EU-Land eingeführt wurden, beeinträchtigen möglicherweise den freien Verkehr mit Fahrzeugen, sofern sie nicht gemäß Artikel 30 EG-Vertrag oder auf der Grundlage zwingender, in der Rechtsprechung des Gerichtshofs festgelegter Vorschriften gerechtfertigt sind. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass die eingeleiteten Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebten Ziele erforderlich und angemessen sind. Gemäß dem EG-Vertrag muss die Kommission gewährleisten, dass das Gemeinschaftsrecht korrekt angewendet wird. Dazu wurden ihr entsprechende Befugnisse im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens nach den Artikeln 226 und 228 EG-Vertrag eingeräumt, darunter auch das Recht, wegen Verstoßes gegen geltendes Gemeinschaftsrecht den Europäischen Gerichtshof zu befassen.
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