Pressemitteilung, 24.01.2014 - 22:06 Uhr
Perspektive Mittelstand
Die 3-tägige kombinierte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde nach 5. BImSchV
Immissionsschutz-/Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte erhalten ihr Up-date als Mehrfachbeauftragte in einem kompakt kombinierten Intensiv-Fortbildungslehrgang
(PM) Essen, 24.01.2014 - Die umfassende Verantwortung ihres Aufgabenbereiches fordert von Umweltschutzbeauftragten, dass sie über die aktuellen Rechtsvorschriften des Umweltrechts stets auf dem Laufenden sind und den Stand von Anlagen und Verfahrenstechnik kennen. Der Gesetzgeber fordert in § 9 der 5. BImSchV, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wofür der Anlagenbetreiber Sorge zu tragen hat. Besonders für Umweltbeauftragte, die Mehrfachbeauftragte sind, stellt sich die Frage, wie sie ihrer Fortbildungsverpflichtung zeitgerecht nachkommen. Das Haus der Technik, Essen, bietet am 24.-26. Juni 2014 in Lindau mit der kombinierten Fortbildung alle rechtlichen und technischen Neuerungen für Immissionsschutz-/Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte im Rahmen einer kompakten Intensiv-Lehrgangs zum Erhalt der Fachkunde im Sinne der 5. BImSchV an. So erhalten Umweltbeauftragte ihr Up-date als Mehrfachbeauftragte mit den jeweils 1-tägigen Schwerpunkten Immissionsschutz- und Störfallrecht, Gewässerschutz und Abfallrecht. Neuerungen und Umsetzung IED im Immissionsschutzrecht werden am 1.Tag vorgestellt, die Notfallschutzorganisation nach Störfallrecht präsentiert; neue Entwicklungen im Wasserrecht, der Stand der Anlagenverordnung VAwS, der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz in Kooperation mit den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, die Vorbereitung von wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen an LAU-Anlagen und HBV-Anlagen und Informationen für das verantwortliche Personal nach VAwS in Fachbetrieben stehen im Fokus des 2. Tages, am 3. Tag steht das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Überwachung der Abfallentsorgung mit den Behördenbefugnissen und den Nachweisverfahren, die aktuelle Rechtsprechung zum Abfallrecht sowie die Überwachung der Abfallentsorgung mit den Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall im Mittelpunkt.Die Veranstaltung richtet sich an Umweltschutzbeauftragte, Immissionsschutz-/Störfallbeauftragte, Abfall- und GewässerschutzbeauftragteMehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter information@hdt-essen.de Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter www.hdt-essen.de/Kombi_Fortbildung_Lehrgang_W-H090-06-074-4/


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