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Koalition einigt sich bei der Frage über das Gendiagnostikgesetz

(PM) , 04.05.2009 - Nach jahrelangen Diskussionen haben sich SPD und CDU/CSU auf einen Gesetzesentwurf fuer das Gendiagnostikgesetz geeinigt. Das Resultat daraus ist unter anderem das Arbeitgeber nur in speziellen Ausnahmen Gentests verlangen, und Versicherungen nur in bestimmten Faellen eine DNA-Analyse anfordern koennen. Der Grundgedanke des Gesetzes war es, Benachteiligungen aufgrund genetischer Eigenschaften zu verhindern. Seit nunmehr sieben Jahren liefen die Verhandlungen, Diskussionen und Streitereien zu dem Gesetz. Von den Parteien mussten diverse Fragen wie zum Beispiel zuletzt ethischer Natur: zu Untersuchungen waehrend der Schwangerschaft auf Krankheiten, geklaert werden. Die Union befuerchtete in diesem Falle Abtreibungen und sprach sich gegen eine Untersuchung aus. Die SPD hingegen argumentierte, dass ein solches Wissen fuer Verwandte unter anderem auch nuetzlich sein koennte. Ungeborene Kinder duerfen jetzt medizinisch getestet werden. Eine Auskunft ueber Krankheiten oder Geschlecht ist aber verboten. Bei Erwachsenen wird die Durchfuehrung eines DNA Tests nur nach vorheriger gruendlicher Beratung genehmigt. Darueber hinaus darf jede Person selbst entscheiden was mit den Daten aus der DNA-Analyse geschehen soll. Eine Ausnahme gibt es in dem Gesetz: Versicherungsschaeden im Wert von ueber 300.000 € koennen einen DNA Test notwendig machen. DNA-Analyse duerfen in begruendeten Faellen aber auch von Arbeitgebern durchgefuehrt werden, z.B. wenn eine begruendete Vermutung existiert, dass der Beruf eines zukuenftigen Arbeitnehmers nicht ausgeuebt werden kann oder der Arbeitnehmer durch die Ausuebung Schaden nehmen koennte. Die Gruenen bemaengelten an diesen Gesetzentwurf, dass saemtlicher Regelungen zur Weiterverwendung der Daten im Forschungsbereich außen vorgelassen wurden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: www.dna-planet.de/Koalition-einigt-sich-bei-der-Frage-ueber-das-Gendiagnostikgesetz.htm
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