Offene Forderungen, Patentverletzungen – die Zahl der Fälle, in denen sich geschädigte Unternehmen ihre Ansprüche vor Gericht erstreiten müssen, steigt. Rechtsansprüche aber einzuklagen kostet Unternehmen erstmal Geld und ist zudem mit Risiken verbunden. Finanzstarke Beklagte können finanziell weniger gut aufgestellte Kläger leicht aushungern. Ein Ausweg ist die Prozessfinanzierung.
Gerichtsprozesse gehen schnell ins Geld und damit oft mit einem hohen finanziellen Risiko einher. Ein Risiko, das bei der Prozessfinanzierung entfällt.
Gerade hatte der Bauingenieur 250 000 Euro in die Erfindung einer Hochpräzisionsanlage zur Metallumformung gesteckt, da machte ihm sein Geschäftspartner einen Strich durch die Rechnung. Trotz Geheimhaltungsabkommen stellte er die neue Maschine plötzlich unter eigenem Namen her und kassierte obendrein noch Fördergelder für die geklaute Neuentwicklung. Dem Erfinder blieb nichts anderes übrig, als vor Gericht zu ziehen: wegen Verletzung seiner bereits angemeldeten Patentrechte. Doch da gab es noch ein Problem: Den Prozess hätte er aus eigener Tasche vorfinanzieren müssen – und das Geld fehlte ihm. Eine Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen, ohne eigenes Geld in den Prozess zu stecken, bot ihm schließlich die Prozessfinanzierung.
Unternehmer, die von Auftraggebern um ihr Geld geprellt werden, Bauherren, die nach Falschberatung durch einen Architekten plötzlich teure Bauschäden beheben müssen oder Betriebsinhaber, die nach einem Unfall von ihrer Versicherung keine Rentenzahlungen erhalten – sie alle haben ein gemeinsames Problem. Ziehen sie vor Gericht, um ihre Ansprüche durchzusetzen, gehen sie ein hohes finanzielles Risiko ein. Denn jeder Prozess bindet erst einmal Geld, und das über Jahre. Zum zweiten schwebt über jedem Rechtsstreit das Risiko, den Prozess zu verlieren und damit sowohl die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten als auch die des Gegners übernehmen zu müssen.
Genau hier springen Prozessfinanzierer ein. Ab einem bestimmten Streitwert (je nach Anbieter zwischen 50.000 und 200.000 Euro) übernehmen sie Anwalts- und Gutachterhonorare und Gerichtskosten. Im Falle einer Niederlage zahlen sie zudem die Kosten der Gegenpartei. Im Gegenzug für die Risikoübernahme berechnen Prozessfinanzierer bei einem Prozessgewinn eine Erfolgsbeteiligung, die in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent liegt. Für Unternehmen liegt der Charme dieses Finanzierungsmodells in den damit verbundenen positiven Entlastungseffekten. „Kaum ein Unternehmer weiß, dass er mit Einschaltung eines Prozessfinanzierers seine Liquidität schonen kann“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Vorstand des Bonner Prozessfinanzierers FORIS AG. „Er muss nicht die finanziellen Lasten eines Prozesses auf unabsehbare Dauer tragen, sondern kann die Belastung von Anfang an auslagern.“ Die Summen, um die es geht, steigen schnell in die Höhe. Geht ein Prozess über mehrere Jahre und Instanzen, summieren sich die Gerichtskosten rasch auf sechsstellige Beträge. Prozessfinanzierer sorgen dafür, dass dem Kläger während des Rechtsstreits finanziell nicht die Luft ausgeht.
Ein weiterer Vorteil: die positiven Bilanzeffekte. „Wer einen Prozessfinanzierer einschaltet, braucht keine entsprechenden Rückstellungen in seiner Bilanz zu bilden“, erklärt Anke Matz, Rechtsanwältin bei der FORIS AG. Die bestehende Forderung wird nur einmal um den voraussichtlichen Erlösanteil des Prozessfinanzierers reduziert. Das hat für die Geschäftsführung den positiven Effekt, dass weder Aufsichtsräte noch Investoren durch die Bilanzposition „Rückstellung für Prozesskosten“ mit jedem Jahresabschluss erneut auf den Prozess aufmerksam gemacht werden.
Handelt es sich um Kapitalgesellschaften, müssen zudem Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlungen der Führung von Prozessen ab bestimmten Wertgrenzen zustimmen. Für die Geschäftsführung ist es hier von Vorteil, wenn sie dem Aufsichtsgremium oder Gesellschafterkreis verkünden kann, dass man einen Prozessfinanzierer als Mitstreiter gewonnen hat. Das Risiko, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen, existiert aus Unternehmenssicht nicht mehr. Denn Prozessfinanzierer steigen nicht in jedem Fall ein, sondern nur, wenn sie die Siegchancen positiv beurteilen. Außerdem – ein weiteres Kriterium für den Einstieg eines Prozessfinanzierers – muss die Bonität des Prozessgegners stimmen. Denn der beste Titel nutzt wenig, wenn dem Beklagten das Geld fehlt und er im Falle der Niederlage nicht zahlen kann.
Wer einen Prozessfinanzierer ins Boot holt, muss übrigens nicht auf den Anwalt seines Vertrauens verzichten. Dieser kann das Mandat übernehmen und den Fall wie gewohnt juristisch begleiten. Der Prozessfinanzierer bleibt als Finanzier und juristischer Ratgeber im Hintergrund.