(PM) , 14.07.2008 - Bochum. Wer als Student aufgrund seines geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt, kann Aufwendungen während des Studiums dennoch steuerlich geltend machen. Darauf weist das in Bochum erscheinende, bundesweite Magazin UNICUM BERUF hin.
„Die Möglichkeiten, die das Steuerrecht bietet, sind vielen Studenten nach wie vor nicht bekannt“, so Redaktionsleiter Armin Mende. Möglichkeiten bestehen vor allem bei den Werbungskosten, so das Magazin. Dazu zählten Aufwendungen für Maßnahmen, die der Einkommenssicherung dienen. Darunter können ein Aufbaustudium oder die Dissertation fallen, vorausgesetzt es besteht ein feststellbarer Zusammenhang zwischen dieser Maßnahme und der später angestrebten Berufstätigkeit. Häufig verlange das Finanzamt auch den Nachweis, dass sich durch die Weiterbildung die Berufssituation tatsächlich verbessert. Weitere Tipps zu studentischen Steuerfragen bringt die Juli Ausgabe von UNICUM Beruf.
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