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Pressemitteilung

Keine Knete verschenken - Steuererklärung für Studenten lohnt sich

(PM) , 14.07.2008 - Bochum. Wer als Student aufgrund seines geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt, kann Aufwendungen während des Studiums dennoch steuerlich geltend machen. Darauf weist das in Bochum erscheinende, bundesweite Magazin UNICUM BERUF hin.

„Die Möglichkeiten, die das Steuerrecht bietet, sind vielen Studenten nach wie vor nicht bekannt“, so Redaktionsleiter Armin Mende. Möglichkeiten bestehen vor allem bei den Werbungskosten, so das Magazin. Dazu zählten Aufwendungen für Maßnahmen, die der Einkommenssicherung dienen. Darunter können ein Aufbaustudium oder die Dissertation fallen, vorausgesetzt es besteht ein feststellbarer Zusammenhang zwischen dieser Maßnahme und der später angestrebten Berufstätigkeit. Häufig verlange das Finanzamt auch den Nachweis, dass sich durch die Weiterbildung die Berufssituation tatsächlich verbessert. Weitere Tipps zu studentischen Steuerfragen bringt die Juli Ausgabe von UNICUM Beruf.

Kontakt:
Uwe Heinrich, Leiter der Unternehmenskommunikation,
Tel. 0234/ 9 61 51-51, heinrich@unicum-verlag.de
Armin Mende, Redaktionsleiter,
Tel. 0234/961 51-55, mende@unicum-verlag.de

Zur Information:
Die Unternehmensgruppe UNICUM besteht aus dem UNICUM Verlag, der fünf Zeitschriften und unter www.unicum.de ein Internetportal für Abiturienten, Studenten sowie Berufseinsteiger anbietet, und der Unicum Marketing GmbH, die sich auf Below-the-Line-Marketingmaßnahmen im Schul- und Hochschulbereich spezialisiert hat. Weitere Infos unter www.unicum-verlag.de und www.unicum-marketing.de.

Pressekontakt
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Uwe Heinrich
Leiter der Unternehmenskommunikation
Ferdinandstraße 13
44789 Bochum

Telefon: 0234-96151-51
E-Mail: heinrich@unicum-verlag.de

www.unicum-verlag.de
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