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Kapitalanlagebetrugsmodelle im Bereich der erneuerbaren Energien

Kapitalanlagebetrugsmodelle kommen gerade heute vermehrt im Gewand einer vermeintlich lukrativen Investition im Bereich der „Erneuerbaren Energien“ daher.ilex Rechtsanwälte & Steuerberater schildert, worauf der Anleger achten sollte
(PM) www.ilex-recht.de, 23.11.2011 - Jeder Kapitalanleger, der die Verzinsung seines Kapitals anstrebt, hat die Wahl unter einer Vielzahl höchst unterschiedlicher Kapitalanlagemodelle. Ob er dem Kauf von Edelmetallen oder von Grundeigentum den Vorzug gibt, ob er sich für die kleinere Lösung der Eigentumswohnung entscheidet, ob er an den Aktienmärkten dieser Welt spekuliert, in hochriskante Differenzkontrakte oder in Schiffsanleihen investiert. Allerdings liegt die Schwierigkeit für den Kapitalanleger nicht allein darin- zu fast jedem Produkt existieren sowohl seriöse, als auch unseriöse Angebote

Das Lehrbeispiel „GFE“

Ein der Gegenwart entnommenes Lehrbeispiel ist das gescheiterte Geschäftsmodell der deutsch-schweizerischen Unternehmensgruppe „GFE“, hinter der u. a. die in Nürnberg ansässigen Firmen „GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH“ und „GFE Production GmbH“ stecken, aber auch die schweizerische „GFE Energy AG“ , sowie die schweizerische Muttergesellschaft „FI Holding AG“. Das Geschäftsmodell der GFE-Unternehmensgruppe bestand darin, in der Volksrepublik China rund 30 Jahre alte Diesel-Stromgeneratoren einzukaufen, die dort im Lizenzbau der Kölner Traditionsfirma Deutz gebaut wurden. Diese Dieselmotoren, die grundsätzlich mit Rapsöl betrieben werden können, verpackte man in Container und nannte das fertige Produkt „Blockheizkraftwerk in Containerbauweise“. Um dieses „Stromaggregat“, welches gerade kein Blockheizkraftwerk war, zu einem Vielfachen des Einkaufspreises verkaufen zu können, gab man einer „innovativen Technik“ den werbewirksamen Namen „Energy-Saving-System“. Gemeint war eine angebliche Steigerung der Energieeffizienz. Doch den Nachweis dieser Technik, blieben die Techniker der Firmengruppe trotz Nachfragen, auch von ilex, schuldig. Inzwischen wird der Geschäftsleitung vorgeworfen, die Kaufpreise für andere Zwecke verwendet zu haben.

Wachsamkeit beim Renditeversprechen

Das entscheidende Werbemittel im Bereich unseriöser Kapitalanlagen ist ein „hohes Renditeversprechen ohne Risiko“. Wer allerdings als Anbieter eines Geschäftsmodells gar nicht beabsichtigt, eine ernsthafte Kapitalverzinsung für den Anleger zu erreichen, der braucht sich um die Grenzen, die ihm der Markt auferlegt, nicht weiter zu scheren. Deshalb sind so gut wie alle unseriösen Kapitalanlageprodukte von einem tendenziell eher unrealistischen Renditeversprechen geprägt. Damit bildet das Renditeversprechen zugleich das entscheidende Prüfkriterium, um das seriöse vom unseriösen Angebot zu unterscheiden.

Bei einer Kapitalanlage gilt die uralte Regel: Je höher die Renditeerwartung, desto höher das Risiko des Totalverlustes. Eine hohe Rendite ohne jedes Risiko kann es nicht geben. Wer der Sicherheit den Vorzug gibt, wird sich mit einer kleineren Rendite zufrieden geben müssen. Anders bei der GFE: hier war von einer Verdreifachung des eingesetzten Kapitals die Rede.

Was ist, wenn ich reingefallen bin?

Erweist sich ein Kapitalanlagenmodell als unseriös, gerät ein Unternehmern früher oder später in die Schieflage. Im Fall der GFE war es die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die am 30. November 2010 den Schlussstrich setzte. Oftmals ist dann in den Meldungen der Tagespresse von der Insolvenz der einen Gesellschaft die Rede, der die Insolvenz der nächsten Gesellschaft folgt, die Staatsanwaltschaft ermittelt und wenn es ganz übel läuft – so im Fall der GFE – tritt auch noch das Finanzamt auf den Plan und bereitet den Käufern Unbehagen. Dem einzelnen Geschädigten fällt es durchaus schwer, durchzublicken. In einer solchen Situation entsteht ein erheblicher Rechtsberatungsbedarf; von der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsfragen der beteiligten Personen Im Falle der GFE stellen sich zudem Fragen der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung beim gescheiterten Kauf der Stromaggregate.

Informationen sind alles

Der geschädigte Anleger ist gut beraten, sich erst die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Nur derjenige, der die Faktenlage kennt, weiß, welche weiteren Schritte die richtigen sind. Nicht bei allen unseriösen Kapitalmarktangeboten ist ein eindeutiger Betrugsfall gegeben. Von der Schieflage einer Gesellschaft, die ein Sanierungskonzept erforderlich macht, bis hin zu dem echten Betrugsfall, der eher eine sorgfältige Prozessführung erforderlich macht, ist sehr vieles denkbar. Wenn Berater jedoch ein Lösungskonzept ins Blaue hinein präsentieren, ohne die Faktenlage zu kennen, ist der Anleger meist nicht gut beraten.
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