KANZLEI KLASEN bietet ihren Kunden eine auf spezifische Themen fokussierte und am Kundenbedürfnis orientierte Beratung an, vor allem auf den Gebieten - Compliance-Beratung - HR-Beratung - Rechtsberatung.
Hierdurch gewährt KANZLEI KLASEN ihren Kunden ein umfassendes, gleichzeitig aber auch hochspezialisiertes Beratungsspektrum. Der besondere Value-Add von KANZLEI KLASEN liegt in der Verzahnung dieser Bereiche und der daraus resultierenden ganzheitlichen Beratung.
Im Falle ...
KANZLEI KLASEN bietet ihren Kunden eine auf spezifische Themen fokussierte und am Kundenbedürfnis orientierte Beratung an, vor allem auf den Gebieten - Compliance-Beratung - HR-Beratung - Rechtsberatung.
Hierdurch gewährt KANZLEI KLASEN ihren Kunden ein umfassendes, gleichzeitig aber auch hochspezialisiertes Beratungsspektrum. Der besondere Value-Add von KANZLEI KLASEN liegt in der Verzahnung dieser Bereiche und der daraus resultierenden ganzheitlichen Beratung.
Im Falle eines Konfliktes bietet KANZLEI KLASEN – neben klassischen rechtlichen Maßnahmen – auch eine Konfliktlösung mittels Mediation. Hier erfolgt eine Klärung der spezifischen Kundeninteressen und -bedürfnisse, um so die für alle Beteiligten nachhaltigste Lösung zu erarbeiten.
Compliance ist auch im Mittelstand angekommen. Insbesondere Geschäftspartner und Kunden erwarten auch in kleineren Einheiten entsprechende Rahmenbedingungen. Hinzu kommen strengere gesetzliche Vorgaben, vermehrte Aufmerksamkeit und wachsende Anforderungen von Ermittlern, Öffentlichkeit, Prüfern und Banken.
Mittelständische Unternehmen können dabei mangels finanzieller und personeller Ressourcen die in der Großindustrie geschaffenen Strukturen nicht eins zu eins übernehmen. Hier müssen bedarfsorientierte Strukturen gestaltet werden.
KANZLEI KLASEN bietet ihren Kunden spezifische Leistungen für mittelständische Unternehmen:
- Maßgeschneiderte, am Unternehmensbedarf orientierte Regelungsgestaltung
- Überprüfung und Empfehlung von compliancegerechten Berichtswegen
- Ausgelagerte Rechtsabteilung zur Prüfung und Erstellung von Sanktionsvorschlägen bei Compliance-Verstößen
- Übernahme eines ausgelagerten Hinweisgebersystems
- Übernahme der Stellung als (externer) Ombudsmann
REFERENZEN
Mitgliedschaften:
Anwaltverein Stuttgart e.V., Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwaltskammer Stuttgart, World Jurist Organisation