Pressemitteilung, 01.06.2007 - 11:21 Uhr
Perspektive Mittelstand
Jugendlicher tot – Polizisten erhalten Bewährungsstrafen
(PM) , 01.06.2007 - (DCRS/IH) In dem Fall des durch ein Auto zu Tode gekommen, alkoholisierten Jugendlichen (DCRS berichtete) aus Lübeck, wurden die beiden Polizeibeamten, die den Jugendlichen trotz erheblichen Alkoholkonsums mitten in der Nacht alleine ließen, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die beiden Beamten waren beschuldigt worden, den Tod des 18jährigen dadurch verursacht zu haben, dass sie diesen in einem hilflosen Zustand auf einer Landstraße zurück ließen. Der Straftatbestand der Aussetzung mit Todesfolge sei, laut dem Kammergericht, nicht erfüllt, weil nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass die beiden Beamten die Hilflosigkeit des Jugendlichen erkannt hatten. Allerdings hätten die Beamten diese aber erkennen müssen. Es liege daher ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vor. Die beiden Beamten wurden jeweils zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, die sie an eine gemeinnützige Einrichtung spenden müssen und erhielten eine Haftstrafe von jeweils 9 Monaten auf 2 Jahre Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert. Das Verfahren war gegen die Beamten von der Staatsanwaltschaft im Vorfeld schon einmal eingestellt worden, mit der Begründung man könne den Beamten nicht nachweisen, dass sich der Schüler für die Beamten erkennbar in einem hilflosen Zustand befunden habe. Nur auf Grund der Nachdrücklichkeit und wiederholtem Antrag der Eltern wurde der Prozess gegen die beiden Beamten eröffnet. Ein weiteres Ereignis gestaltet den Prozess um so tragischer. Der Jugendliche wurde in der ... weiter geht’s unter www.dcrs.de/news/1030/69.html