Pressemitteilung, 09.04.2009 - 11:19 Uhr
Perspektive Mittelstand
Jüngste Gesetzesänderung bei EDI: Für OB10-Kunden ganz ohne Risiken und Nebenwirkungen
(PM) , 09.04.2009 - OB10 schafft Klarheit und gibt Antworten auf Fragen rund um die Auswirkungendes Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrensim Webinar am 16. AprilJesteburg (Hamburg), 07. April 2009 – OB10, einer der weltweit führendenAnbieter für elektronische Rechnungsverarbeitung, schafft klareVerhältnisse: In einem Webinar am 16. April von 15.00 bis 16.00 Uhr gibtOB10 Antworten auf Fragen rund um die Auswirkungen des neuen Gesetzeszur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens.Schwerpunkte des Events werden insbesondere die Aspekte „Authentizitätund Integrität der Daten“ und „Buchungsrelevante UND steuerrelevanteDaten für den Vorsteuerabzug“ sein. OB10-Kunden sind schon längst auf dersicheren Seite – da OB10 all diese Anforderungen für alle Datenformate, dieüber das Netzwerk verarbeitet werden, EDI eingeschlossen, schon längsterfüllt.Zum 01.01.2009 hat der Deutsche Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung diezusätzliche Sammelrechnung aus dem Umsatzsteuergesetz (§14.3 Satz 2)gestrichen. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für Rechnungsdaten, dievia EDI übermittelt werden:Zum einen betreffen diese Konsequenzen den Nachweis der Echtheit der Herkunft(Authentizität) und Unversehrtheit (Integrität) der Daten. Durch den Wegfall derSammelrechnung muss dieses Kriterium nun für jede einzelne elektronischübermittelte Rechnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur erfülltwerden.Zum anderen müssen durch den Wegfall der Sammelrechnung sowohlbuchungsrelevante als auch steuerrelevante Daten in dem EDI-Datensatzübermittelt werden, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. EDIFACTDatensätzeenthalten häufig lediglich nur buchungsrelevante Daten. Die steuerlichrelevanten Angaben wurden bei der Erstellung der Papiersammelrechnungnachgereicht und dadurch bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Vorsteuerabzuggewährleistet. Nach der neuen Regelung müssen sowohl buchungsrelevante alsauch steuerrelevante Daten wie beispielsweise Bankverbindung, Steuernummer,Geschäftsführer/Vorstand etc. in einem Datensatz übermittelt werden. Denn nurwenn eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält, kann der Vorsteuerabzug geltendgemacht werden.OB10 erfüllt all diese Anforderungen für alle Datenformate, die über das Netzwerkverarbeitet werden, EDI eingeschlossen. Rechnungsdaten, die vomRechnungssteller versandt werden, werden in das vom Rechnungsempfängergewünschte Format konvertiert und um sämtliche Daten ergänzt, die für eineautomatisierte Verbuchung in seinem System notwendig sind. Dazu gehörenbeispielsweise auch alle nicht-buchungsrelevanten Informationen, die zu denPflichtbestandteilen einer Rechnung gehören. Um die Authentizität und Integritätder Daten zu nachzuweisen, setzt OB10 die Signaturlösung von AuthentiDate ein,deren Gesetzeskonformität von der Bundesnetzagentur bestätigt wurde. SowohlRechnungssteller als auch Rechnungsempfänger erhalten für ihre Workflows undzu Buchprüfungszwecken ein elektronisch signiertes, digitales Abbild einer jedenRechnung im PDF-Format.Weitere Informationen sowie die Online-Anmeldung finden Sie hier.