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Pressemitteilung

Jüngste Gesetzesänderung bei EDI: Für OB10-Kunden ganz ohne Risiken und Nebenwirkungen

(PM) , 09.04.2009 - OB10 schafft Klarheit und gibt Antworten auf Fragen rund um die Auswirkungen
des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens
im Webinar am 16. April

Jesteburg (Hamburg), 07. April 2009 – OB10, einer der weltweit führenden
Anbieter für elektronische Rechnungsverarbeitung, schafft klare
Verhältnisse: In einem Webinar am 16. April von 15.00 bis 16.00 Uhr gibt
OB10 Antworten auf Fragen rund um die Auswirkungen des neuen Gesetzes
zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens.
Schwerpunkte des Events werden insbesondere die Aspekte „Authentizität
und Integrität der Daten“ und „Buchungsrelevante UND steuerrelevante
Daten für den Vorsteuerabzug“ sein. OB10-Kunden sind schon längst auf der
sicheren Seite – da OB10 all diese Anforderungen für alle Datenformate, die
über das Netzwerk verarbeitet werden, EDI eingeschlossen, schon längst
erfüllt.
Zum 01.01.2009 hat der Deutsche Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung die
zusätzliche Sammelrechnung aus dem Umsatzsteuergesetz (§14.3 Satz 2)
gestrichen. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für Rechnungsdaten, die
via EDI übermittelt werden:
Zum einen betreffen diese Konsequenzen den Nachweis der Echtheit der Herkunft
(Authentizität) und Unversehrtheit (Integrität) der Daten. Durch den Wegfall der
Sammelrechnung muss dieses Kriterium nun für jede einzelne elektronisch
übermittelte Rechnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt
werden.
Zum anderen müssen durch den Wegfall der Sammelrechnung sowohl
buchungsrelevante als auch steuerrelevante Daten in dem EDI-Datensatz
übermittelt werden, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. EDIFACTDatensätze
enthalten häufig lediglich nur buchungsrelevante Daten. Die steuerlich
relevanten Angaben wurden bei der Erstellung der Papiersammelrechnung
nachgereicht und dadurch bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Vorsteuerabzug
gewährleistet. Nach der neuen Regelung müssen sowohl buchungsrelevante als
auch steuerrelevante Daten wie beispielsweise Bankverbindung, Steuernummer,
Geschäftsführer/Vorstand etc. in einem Datensatz übermittelt werden. Denn nur
wenn eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält, kann der Vorsteuerabzug geltend
gemacht werden.
OB10 erfüllt all diese Anforderungen für alle Datenformate, die über das Netzwerk
verarbeitet werden, EDI eingeschlossen. Rechnungsdaten, die vom
Rechnungssteller versandt werden, werden in das vom Rechnungsempfänger
gewünschte Format konvertiert und um sämtliche Daten ergänzt, die für eine
automatisierte Verbuchung in seinem System notwendig sind. Dazu gehören
beispielsweise auch alle nicht-buchungsrelevanten Informationen, die zu den
Pflichtbestandteilen einer Rechnung gehören. Um die Authentizität und Integrität
der Daten zu nachzuweisen, setzt OB10 die Signaturlösung von AuthentiDate ein,
deren Gesetzeskonformität von der Bundesnetzagentur bestätigt wurde. Sowohl
Rechnungssteller als auch Rechnungsempfänger erhalten für ihre Workflows und
zu Buchprüfungszwecken ein elektronisch signiertes, digitales Abbild einer jeden
Rechnung im PDF-Format.
Weitere Informationen sowie die Online-Anmeldung finden Sie hier.
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