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Jetzt ist alles zu spät: Deutsches Gericht zitiert Koran zur Begründung eines abgewiesenen Eilantrages !

(PM) , 21.03.2007 - (DCRS/IH) Aktuell wird auf dem Internetportal www.20min.ch über einen brisanten Vorfall in der deutschen Justiz berichtet: „Prügel vom Ehemann kein schneller Trennungsgrund. Ein deutsches Gericht lehnte im Januar den Antrag einer 26-jährigen Frau auf vorzeitige Scheidung ab, obwohl der Ehemann sie misshandelte. Der Grund: Der Koran sieht die Züchtigung von Frauen und die Gewalt in der Ehe vor. Eine aus Marokko stammende Mutter mit zwei kleinen Kindern wollte sich von ihrem ebenfalls aus Marokko stammenden Ehemann scheiden lassen. Dass der Ehemann sie schlug, hatte sogar die Polizei festgestellt, als es im Mai 2006 zu einer handfesten Auseinandersetzung in ihrer gemeinsamen Wohnung kam. Der Mann musste ausziehen - aber der Terror ging weiter. Nach der Trennung drohte ihr Noch-Ehemann der jungen Mutter, sie umzubringen. Um den aggressiven Ehemann schneller los zu werden, stellte die 26-Jährige deshalb zusammen mit ihrer Anwältin beim Amtsgericht in Frankfurt einen Härtefallantrag: Wegen der Gewalt- und Mordandrohungen hoffte sie, ohne Einhaltung des obligatorischen Trennungsjahres vorzeitig geschieden zu werden ... Im Januar 2007 aber kam ein Brief der zuständigen Richterin vom Amtsgericht. Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab. Weil der Koran den Männern erlaube, ihre Frauen zu schlagen, sei Gewalt in der Ehe für die Richterin kein Grund für eine schnelle Scheidung. Die 26-jährige Ehefrau solle doch warten, bis das Trennungsjahr vorbei sei, hiess es in dem Schreiben. Die Anwältin stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag an das Gericht. Es bestünden eindeutig Zweifel daran, dass die Richterin mit ihrer Einstellung ein objektives Urteil treffen kann. Das Amtsgericht Frankfurt hat schliesslich dem Antrag auf Befangenheit am 20. März 2007 stattgegeben: Nach dem Beschluss des Gerichts wird die Richterin ab sofort nicht mehr mit dem Fall befasst sei.“ Der Artikel ist unter www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/26987930 zu lesen. DCRS meint: ... weiter geht’s unter www.dcrs.de/news/521/69.html
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