Pressemitteilung, 18.11.2009 - 09:50 Uhr
Perspektive Mittelstand
Islamic Finance – Wege aus der Finanzkrise?
Mehr Sicherheit durch gleichmäßige Risikoverteilung
(PM) Bremen/Hamburg/Frankfurt, 18.11.2009 - „Islamic Finance" war das Thema einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgerichteten, hochrangig besetzten Konferenz. Schwerpunkt des in der Frankfurter Villa Kennedy abgehaltenen Kongresses war insbesondere das „Islamic Banking“. Für die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht – nahm Rechtsanwalt Alexander v. Vietinghoff-Scheel an der Konferenz teil, um dort insbesondere die Rechte von Kapitalanlegern zu thematisieren.„Islamic Finance“ (IF) ist der Oberbegriff einer Vielzahl unterschiedlicher Finanzgeschäftsmodelle, die sich nach den Regeln des Koran und der Scharia richten. Neben dem Zinsverbot und der Untersagung von Investitionen in die Herstellung von Alkohol, Schweinefleisch, Waffen, pornographische Produkte und Wetten, ist einer der wesentlichen Grundsätze, dass keine Rendite ohne eigenes Risiko möglich sein darf – das gilt auch für Banken. „Die Kapitalanleger dieser IF-Produkte haben vielfach weniger Kapital durch die Finanzmarktkrise verloren, als dieses bei konventionellen – also nicht-islam-konformen Finanzprodukten – der Fall ist“, erklärt Jens-Peter Gieschen, von der Kanzlei KWAG. Statistiken zeigen daher: Der Markt für islamkonforme Kapitalanlagen wächst. An diesem Wachstumsmarkt soll nun offensichtlich auch Deutschland partizipieren. Kaum anders kann jedenfalls die Aussage des Präsidenten der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Jochen Sanio verstanden werden: „Ich sehe keinen Grund, warum Anbieter dieser Finanzprodukte keine Banklizenz von der BaFin bekommen sollten.“ Noch gibt es aber in Deutschland, bis auf einige kleinere Fonds, keine größere Anzahl von IF-Kapitalanlagen – im Gegensatz zu anderen westeuropäischen Ländern, insbesondere Großbritannien. Chancen bieten sich aber durch das IF für Deutschland sowohl für den Kapitalanleger als auch für Unternehmen. Kapitalanleger könnten von einer höheren Sicherheit ihrer Kapitalanlage profitieren. „Aufgrund des Wettverbotes und der Verpflichtung der Anbieter von IF-Produkten, keine einseitige Risikoverteilung zu Lasten der Kapitalanleger vorzunehmen, lassen sich einige wesentliche Risiken von Finanzprodukten eliminieren“, erklärt Gieschen. Viele Sukuks (islamkonforme Anleihen) können daher in Zeiten turbulenter Finanzmärkte sichere Anlageformen bei guten Renditen bieten. In vielen islamisch geprägten Ländern investieren Anleger zudem in die verhältnismäßig sicheren Takaful (eine Art genossenschaftliche Versicherung). Takaful werden in einigen islamisch geprägten Ländern sogar von der Mehrzahl der dort lebenden Nicht-Muslimen bevorzugt, da sie sich von diesen Versicherungen mehr Sicherheit versprechen, als von klassischen Versicherungs- oder Anlageformen. Eine weitere wesentliche Form der Kapitalanlage stellt die Murahaba (eine Art Kreditfinanzierung) dar. „Diese könnte insbesondere für deutsche Häuserbauer interessant sein: Da im Islam das Zinsverbot gilt, kauft die Bank die Immobilie (oder einen anderen gewünschten Investitionsgegenstand) und verkauft ihn sodann in Raten an den Darlehensnehmer“, erläutert Gieschen. Beide Vertragspartner tragen somit das Risiko des Kreditausfalls. Probleme bereiten hierbei in Deutschland jedoch aktuell noch die Steuergesetze, da bei einem solchen Geschäft voraussichtlich zweimal Grunderwerbssteuer anfällt.Die Kreditklemme (engl. „credit crunch“) ist in aller Munde. Zur Überwindung dieser Klemme könnte Islamic Finance für Unternehmer eine Lösung sein: Zum Einen steht bei vielen Banken und Investoren aus dem islamischen Raum Kapital zur Investition bereit. Der Nahe Osten ist aufgrund der vielfach defensiveren Ausrichtung seiner Investitionen noch verhältnismäßig glimpflich durch die Finanzkrise gekommen. Für deutsche Unternehmer könnte sich nun eine Möglichkeit eröffnen, ihren Finanzierungsbedarf zu decken, ohne dabei allzu große Risiken einzugehen: Eine Möglichkeit ist Mudaraba. Ein Investor (Bank) stellt dabei Kapital, die andere Partei das Management, Arbeitskraft etc. Der Investor wird dabei stiller Partner. Verluste des Geschäftes trägt der Investor, dafür wird für ihn ein Gewinnanteil im Voraus vereinbart – eine Art Mezzanine-Finanzierung, die insbesondere für den deutschen Mittelstand interessant sein könnte. Eine weitere Finanzierungsform ist Musharaka. Dabei werden Gewinne und Verluste zu gleichen Teilen von Investor und Kapitalnehmer geteilt. Diese Form der Beteiligungsfinanzierung entspricht einem Joint-Venture.„Anleger und Unternehmer könnten von diesen Regeln profitieren, da sie eine gleichmäßige Lastenverteilung mit den Banken und Kreditinstituten vorsehen“, resümiert Gieschen. Die Kanzlei KWAG beschäftigt sich seit Längerem mit islamkonformen Produkten und verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit für Kapitalanleger im nahen und mittleren Osten über ein gutes Netzwerk im arabischen Raum.


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Die Bremer Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen gründeten 2007 die KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft mit Sitz in Bremen und Hamburg. Die Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen sind Spezialisten im Bereich Kapitalanlage- und Bankenrecht. Die beiden erfahrenen Juristen waren vorher langjährig in verschiedenen anderen Kanzleien tätig. Sie haben zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit mit exzellenten Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen.
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