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Insolvenz von Beluga wirkt sich auf viele Schifffonds aus

Wirtschaftlich schwierige Situation bei dem Fonds HCI Shipping Select XI
(PM) Böblingen, 01.04.2011 - Die Bremer Unternehmensgruppe "Beluga Group" hat enorme wirtschaftliche Schwierigkeiten. So hat beispielsweise die Tochterfirma Beluga Chartering GmbH Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Nach Zeitungsberichten wird gegen den Beluga-Gründer und ehemaligen Chef Niels Stollberg wegen Verdachts des Betrug im besonders schweren Fall ermittelt. Der Fonds HCI Shipping Select XI ist insoweit betroffen, dass zwei der Schiffe, die "MS-Beluga Recommention" und die "MS-Beluga Recognition" sind an die Beluga Chartering GmbH vermietet gewesen, die Insolvenzantrag gestellt hat. Die Insolvenz bedeutet, dass die Chartereinnahmen von diesen Schiffen entweder gar nicht mehr oder nur zu einem geringen Teil eingenommen werden können. In einem Schreiben hat die Geschäftsführung darauf hingewiesen, dass dies einige Schwierigkeiten in Bezug auf die Liquidität des Fonds nach sich zieht. Es wurde angegeben, dass nun kurzfristig Alternativlösungen gesucht werden.

Vielen Anlegern wird erst jetzt aufgrund der aktuellen Schiffsfondskrise das erhebliche Risiko ihrer Schiffsbeteiligung bewußt. Von der Beluga Insolvenz sind Fonds der Oltmann-Gruppe, Elbe Emissionshaus, Ownership, HCI und Nordkantor betroffen. Viele verunsicherte Anleger erkundigen sich danach, wie Sie aus ihrem Schiffsfonds wieder aussteigen können. Im Falle einer Insolvenz des Fonds drohen den Anlegern sogar mögliche Ansprüche auf Rückzahlung der Ausschüttungen.

Rechte gegen Banken und Vermittler prüfen

Für Anleger ist es wichtig zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen die seinerzeit beratende Bank oder den Vermittler durchgesetzt werden können. Wenn dem Anleger in dem damaligen Beratungsgespräch die Risiken nicht vollständig und ausreichend deutlich dargestellt wurden, hat der Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen die Bank oder den Vermittler. Es besteht ebenfalls ein Rückabwicklungsanspruch, wenn der Berater den Schiffsfonds empfohlen hat, obwohl dieser gar nicht zu den Anlagezielen des Anlegers paßt. Eine erfolgreiche Rückabwicklung bedeutet, dass der Anleger sein vollständiges Kapital zzgl. Zinsen möglicherweise zurückerhält. Er muss dafür die Schiffsbeteiligung zurückgeben.

Ein weiterer Ansatzpunkt gegenüber Banken ist, dass diese über erhaltene Vertriebsprovisionen aufklären müssen. Sofern dies eine Bank unterlassen hat, kann dies auch einen Schadensersatz- und Rückabwicklungsanspruch begründen.

Rechtsanwalt Dawood ist seit mehreren Jahren ausschließlich im Kapitalanlagerecht tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrung. Betroffenen Anlegern wird empfohlen, die Möglichkeit einer Erstberatung zu nutzen. Häufig übernimmt auch die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein solches Verfahren.
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Rechtsanwalt Dawood ist ein auf Anleger spezialisierter Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Jahren vertritt er Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Über seine Arbeit für Anleger von Lehman ...
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