Pressemitteilung, 10.06.2014 - 09:40 Uhr
Perspektive Mittelstand
Insolvenz muss nicht das Ende sein: Einsatzmöglichkeiten und Voraussetzungen der neuen Verfahren
(PM) Dresden, 10.06.2014 - Drei von vier Unternehmen sehen die neuen Möglichkeiten des Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahrens als eine wichtige Hilfe bei der Krisenbewältigung. Zu diesem Ergebnis kommt die Frühjahrsbefragung 2014 der Creditreform, des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) und des Bundesverbandes der ESUG Berater (BV ESUG), an der sich rund 4.000 mittelständische Unternehmen beteiligt haben. Rund 40 Prozent der befragten Firmen wollen in einer wirtschaftlichen Schieflage eine Sanierung unter Insolvenzschutz nutzen. „Die Ergebnisse zeigen, dass das neue Insolvenzrecht langsam in der deutschen Wirtschaft ankommt“, so Frank-Rüdiger Scheffler, Rechtsanwalt und Sanierungsexperte bei der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte. „In den verschiedenen Branchen ergeben sich dabei erhebliche Unterschiede zum Wissensstand. Während in der Chemiebranche mehr als 60 Prozent die neuen Möglichkeiten kennen, sind es bei Feinmechanik- und Optikfirmen gerade mal 17 Prozent. Es ist weiterhin viel Kommunikationsarbeit nötig, um die neuen Verfahren mit ihren Chancen zur Sanierung eines Unternehmens bekannter zu machen.“ Erfolgreiche Fortführung des Unternehmens sichernMit einer Insolvenz wurde vor Einführung der neuen Richtlinien 2012 häufig das Aus und die Zerschlagung eines Unternehmens gleichgesetzt. Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), welches zum 1. März 2012 in Kraft trat, wurde erstmals die Sanierung in Krisensituationen innerhalb des Insolvenzrechts erleichtert. Hierbei wird ein geplantes und in Zusammenarbeit mit dem Schuldner und den Gläubigern gestaltetes gerichtliches Verfahren mit dem Ziel der Fortführung des Unternehmens ermöglicht. Neben dem Verfahren der Eigenverwaltung trägt auch die besondere Form des Schutzschirmverfahrens zu einer positiveren Einstellung gegenüber der gerichtlichen Sanierung bei, wie das Magazin Creditreform der Verlagsgruppe Handelsblatt bestätigt. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, ist jedoch Eile geboten. Scheffler berichtet: „Je früher die Geschäftsleitung die Krise erkennt und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto mehr Möglichkeiten bieten sich den Beteiligten für einen erfolgreichen Restrukturierungsprozess.“ ESUG-Neuerungen im ÜberblickBei einer drohenden oder tatsächlichen Insolvenz tragen hauptsächlich die Gläubiger die wirtschaftlichen Folgen. Dazu zählen z.B. Banken, Lieferanten oder Arbeitnehmer. Die neuen ESUG Richtlinien gewähren in der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren den Gläubigern nun maßgeblichen Einfluss auf die Wahl des Insolvenzverwalters. Wie bisher, muss zunächst der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor Gericht stellen. Hier sollte dieser einen Nachweis erbringen können, dass eine dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit am Markt hergestellt werden kann – die Sanierung also nicht offensichtlich aussichtslos ist. Stehen die wichtigsten Gläubiger hinter dem Konzept, stehen die Chancen für die richterliche Zustimmung zur Umsetzung eines Verfahrens in Eigenverwaltung gut. Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung führt der bisherige Geschäftsführer die operativen Geschäfte weiter. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird dem Management ein Sachwalter zur Seite gestellt, welcher lediglich eine prüfende und überwachende Funktion einnimmt. Insolvenzplan als BasisDie Basis für eine Unternehmenssanierung im Rahmen des ESUG ist immer ein strukturierter Insolvenzplan. Ziel ist die Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens durch die Umsetzung der darin festgehaltenen Sanierungsmaßnahmen. Der Insolvenzplan kann als Grundlage für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes verstanden werden und bedarf zunächst einer vollständigen und möglichst objektiven Darstellung der Ist-Situation. Daneben wird das Ziel der Sanierung formuliert und umfangreiche Aussagen zur Sanierungswürdigkeit erarbeitet – kann z.B. durch eine Veränderung der Strukturen, Kosten, Abläufe eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden? „Mit dem Insolvenzplanverfahren hat der Gesetzgeber eine sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung des Unternehmens in Krisensituationen geschaffen. Der Insolvenzplan kann zu einer zügigen und effektiven Stabilisierung beitragen“, erläutert Frank-Rüdiger Scheffler. „Nicht unterschätzt werden darf jedoch die Komplexität des Verfahrens, das ohne externe Hilfe vom Unternehmer kaum gestemmt werden kann. Es lohnt sich hier, sanierungserfahrene Berater zu Rate zu ziehen, denn Statistiken zeigen, dass die Mehrzahl der abgelehnten Insolvenzpläne auf Formfehler zurückzuführen ist.“ Entscheidend für einen möglichen Neustart ist zudem, ob die Gläubiger Interesse an der Sanierung haben und den Prozess unterstützen. Zu einer finanziellen Entlastung des Unternehmens trägt neben gedeckelter Sozialpläne für die Mitarbeiter, Sonderkündigungsrechte für unrentable Verträge v.a. das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit bei.


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Die Tiefenbacher Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Insolvenz- und Sanierungsberatung steht sie Unternehmen sowie deren Banken und Investoren in einer wirtschaftlichen Krise beratend zur Seite und unterstützt sie bei der Sanierung, Restrukturierung beziehungsweise Repositionierung. Sie verfügt über die personellen und technischen Ressourcen, um die Sanierung von Unternehmen jeglicher Größenordnung sachgerecht und zuverlässig durchzuführen.