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Pressemitteilung

Kooperation: Insolvenzbüro Huth und Schuldnerberatung Sohn

(PM) , 22.02.2008 - Beratung für Überschuldete zum Änderungsentwurf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Insolvenzbüro Martina Huth und Treuhänder und Schuldnerberater Klaus Sohn beraten und betreuen in Kooperation gemeinsam überschuldete Menschen. Der Entwurf zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird eventuelle Änderungen mit sich bringen, über die Huth und Sohn ausführlich informieren:

Auch im Jahr 2007 sind die Insolvenzen von Privatpersonen (Verbraucherinsolvenzverfahren) seit Einführung im Jahre 1999 drastisch gestiegen - und immer noch nimmt nur ein Bruchteil der insgesamt mindestens 7,2 Mio. Deutschen, die als überschuldet gelten, sie überhaupt in Anspruch.

Laut einer Untersuchung von Creditreform wurden im Jahr 2006 insgesamt 121.800 Insolvenzverfahren für Privatpersonen eröffnet. Dies entspricht einer Steigerung von rund 22% gegenüber dem Vorjahr. Auf 10.000 Einwohner kommen somit insgesamt 15 Insolvenzen.

Der Entwurf zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens sieht Folgendes vor:

Sofern keine - die Verfahrenskosten deckende - Masse (Vermögen) vorhanden ist, erfolgt eine Abweisung mangels Masse. Damit ist das Verfahren für den Schuldner jedoch nicht beendet, sondern es wird lediglich die Stufe des eröffneten Insolvenzverfahrens übersprungen und unmittelbar in das sog. Restschuldbefreiungsverfahren
übergeleitet.

Bereits das geltende Recht schreibt vor, dass der Schuldner mit seinem Eröffnungsantrag
eine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle vorzulegen hat, aus der sich
ergibt, dass ein Einigungsversuch mit den Gläubigern entweder ergebnislos versucht
oder – so im künftigen Recht – ein solcher aussichtslos war. Im Rahmen dieses Bescheinigungsverfahrens wird der Schuldner das umfangreiche Formular, das detailliert seine Vermögensverhältnisse abfragt, gemeinsam mit der geeigneten Person oder Stelle ausfüllen. Wird der Eröffnungsantrag nun mangels Masse abgewiesen, so hat der Schuldner die Formulare mit dem Gerichtsvollzieher zu erörtern und an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu versichern.

Das Gericht kündigt danach die 6-jährige Wohlverhaltensperiode an, während der den Schuldner die gleichen Obliegenheiten treffen wie in einem normalen Restschuldbefreiungsverfahren. Gleichzeitig wird der Treuhänder bestellt. Wurden keine Versagungsanträge gestellt, so können nach Ablauf der 6 Jahre die Forderungen nicht mehr gegen den Schuldner durchgesetzt werden.

Der Schuldner, der die Schuldbefreiung erhalten will, soll in angemessenem Umfang an den folgenden Verfahrenskosten beteiligt werden:

- Kosten für das Insolvenzeröffnungsverfahren
- Gerichtsvollzieherkosten sowie
- Treuhänderkosten

Derzeit erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung quasi zum „Nulltarif“.
Betroffene erhalten kostenlose Information und Termine zur Beratung unter folgender Telefonnummer: 03322-426341 oder nehmen Kontakt auf per Email: huth@insolvenz-buero.de

www.Insolvenz-Buero.de

Geschw.-Scholl-Str. 45
16547 Birkenwerder
Tel. 03303/213876
Fax 03303/213877

Pressekontakt:
Karin Wyličil
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Schwarzburger Str.10
12687 Berlin

Tel.030-39205812
Fax 030-39205813
Email: karin.wylicil@info-inform.de
Internet: www.info-inform.de
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