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Pressemitteilung

Innovative Existenzgründer bevorzugen Vorratsgesellschaften

(PM) , 26.02.2008 - In den letzten 15 Jahren hat sich ein dynamischer Markt für Vorratsgesellschaften entwickelt. Experten schätzen, dass jährlich etwa 20.000 Vorratsgesellschaften neu gegründet und verkauft werden. Vorratsgesellschaften sind von Dienstleistern auf „Vorrat“ gegründete, fertige Unternehmenseinheiten, die zum Verkauf an Existenzgründer bestimmt sind. Existenzgründungen sind volkswirtschaftlich – auch wegen neuer Arbeitsplätze – bedeutsam. Eine Vorratsgesellschaft zu erwerben, etwa eine KG, GmbH, GmbH & Co KG oder AG, ist für alle interessant, die sich selbständig machen oder als Unternehmer ein zweites, rechtlich eigenständiges Standbein aufbauen möchten, zum Beispiel für die Ausgliederung eines neuen Geschäftsfeldes. Die zwei größten Vorteile sind die sofortige Verfügbarkeit – eine voll handlungsfähige Vorratsgesellschaft kann man innerhalb von 24 Stunden kaufen – sowie die begrenzte Haftung dieser Kapitalgesellschaft.

Es gibt vielfältige Gründe für den Erwerb einer im Handelregister eingetragenen Vorratsgesellschaft: z.B. weil die Bank oder Leasinggesellschaft eine Finanzierung erst abwickelt, wenn ein Handelsregisterauszug vorliegt, oder weil Verträge mit Haftungsrisiken nur durch eine GmbH mit Haftungsausschluss für den Inhaber abgeschlossen werden können oder weil ein neues, abgegrenztes Profitcenter mit einem neuen Produkt geschaffen werden soll.

Bei „Vorratsgesellschaften“ handelt es sich um Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet werden, im Bedarfsfall an einen Existenzgründer verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder einen anderen Gegenstand, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft ist als solche inaktiv und entfaltet bis zum Verkauf keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.

So stellt z.B. www.companies-for-sale.de den passenden Rechtsträger für die unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhält der Interessent innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft (KG). Eine Vorratsgesellschaft ist somit eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist.

Man vermeidet damit lange Eintragungsfristen, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“. Und schließlich hat man eine neue Rechtseinheit, mit der zusätzliches Beteiligungskapital akquiriert werden kann (siehe www.finanzierung-ohne-bank.de). „Auf diese Weise ist gerade die für Existenzgründer so wichtige bankenunabhängige Eigenkapitalbeschaffung möglich“ so Dr. Werner von der in der Unternehmensfinanzierung tätigen Dr. Werner Financial Service AG.
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