Pressemitteilung, 01.12.2008 - 12:19 Uhr
Perspektive Mittelstand
Incentives - Belohnen, aber richtig!
(PM) , 01.12.2008 - Bonn, 28. November 2008 - Gerade zum Jahresende haben Incentives Hochkonjunktur. Während viele Anreiz- und Motivationsmaßnahmen auslaufen, starten die Budgetplanungen für geeignete Aktivitäten im kommenden Jahr. Nicht alle Firmen sind sich darüber im Klaren, dass Incentives als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern drohen unangenehme steuerliche Nachzahlungen, die entgegen der guten Absicht für reichlich Missstimmung sorgen können.Verantwortungsvolle Geber sollten sich auch über die steuerlichen Auswirkungen ihrer Zuwendungen bewusst sein und klare Regelungen treffen. Zum Jahresende besteht ein erhöhter Handlungsbedarf - schließlich endet dann die Entscheidungsfrist über die Anwendung der Pauschalbesteuerung gemäß § 37b Einkommensteuergesetz. Bei Zuwendungen für Mitarbeiter und Geschäftsfreunde ist grundsätzlich Weitblick gefragt. Nur so lassen sich für alle Beteiligten nicht unerhebliche Steuersparpotenzial sichern und unangenehme Nachwirkungen vermeiden. "Incentives können leicht in schlechter Erinnerung bleiben", warnt DHPG-Berater Reiner Eulen. "Ohne klare Absprachen liegt die Steuerschuld immer beim Empfänger." Oft stecken die steuerlichen Tücken im Detail. Unternehmen sind daher gut beraten, für den Umgang mit Incentives praxistaugliche Richtlinien festzulegen und Absprachen zur Versteuerung nicht nur zu treffen, sondern auch klar zu kommunizieren.Steuerliche Fallstricke bei IncentivesWohlwollende Zuwendungen können für den Empfänger eine kostspielige Versteuerung nach sich ziehen. Bei Geld- und Sachprämien ist das Finanzamt prinzipiell sehr wachsam. Die DHPG-Berater wissen, welche unangenehmen Überraschungen bei Incentives drohen und wie sie sich vermeiden lassen.1. Transparenz: Steuerfragen sind bei Incentives oft ein Tabuthema. Entscheidet sich der Geber für eine Pauschalbesteuerung seiner Sachzuwendungen, ist der Begünstigte hierüber besser zu informieren. Ansonsten versteuert der Empfänger unter Umständen abermals. Geldzuwendungen sind vom Begünstigten grundsätzlich als Betriebseinnahme oder Zusatzlohn anzumelden.2. Höchstgrenze: Sachzuwendungen können vom Geber nicht uneingeschränkt, sondern nur bis max. 10.000 Euro pauschal versteuert werden. Maßgeblich ist die Summe der Sachzuwendungen pro Empfänger und Wirtschaftsjahr. Gegebenenfalls findet nur eine anteilige Anerkennung statt. Achtung: Sachprämien mit einem Einzelwert von über 10.000 Euro bleiben bei der Pauschalierung prinzipiell unberücksichtigt.3. Weitblick: Die Wahl der Pauschalversteuerung ist nicht revidierbar und gilt für alle Sachzuwendungen des gesamten Wirtschaftsjahres. Es kann allerdings zwischen Zuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte unterschieden werden. Eine systematische Planung und genaue Prüfung machen sich häufig bezahlt. Hierfür bleibt Unternehmen bis zur letzten Lohnsteueranmeldung des Jahres Zeit.4. Dokumentation: Zwar bestehen für Zuwendungen keine besondere Aufzeichnungspflichten. Doch gerade darin liegt eine Gefahr. Firmen sollten alle Vorgänge plausibel und lückenlos dokumentieren, da es Jahre später zu Nachfragen des Fiskus kommen kann. In der Praxis empfiehlt es sich beispielsweise, Geld- und Sachprämien von vorneherein auf gesonderten Kostenstellen zu verbuchen. - freie Verwendung bei Quellenangabe, 3 Belege erbetenÜber DHPG:Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die DHPG ist mit über 350 Mitarbeitern an sechs Standorten im Rheinland vertreten (Bonn, Bergisch Gladbach, Bornheim, Euskirchen, Gummersbach, Köln). Sie erarbeitet individuelle Lösungen für komplexe Fragen im Steuer-, Rechnungs- und Prüfungswesen. Die DHPG ist aktives Mitglied im Netzwerk NEXIA International und stellt mit Dr. Norbert Neu den Vorsitzenden. NEXIA International zählt mit über 23.000 Mitarbeitern in rund 100 Ländern und 620 Büros zu den zehn größten Accounting Networks weltweit. Kontakt:DHPG Dr. Harzem & Partner KGGodesberger Allee 125-127, 53175 BonnTel: 0228.81000-0, Fax: 0228.81000-20info@dhpg.de, www.dhpg.dePressekontakt:conovo media GmbH,Kolumbastraße 5,50667 KölnTel: 0221.356860-0, Fax: 0221.356860-55www.conovo.de, info@conovo.de