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Pressemitteilung

In Lieferverträgen schlummern nicht versicherte Haftungsrisiken

In vielen Branchen entstehen für Zulieferer durch die in den Lieferverträgen getroffenen Gewährleistungsvereinbarungen Haftungsrisiken, die über die gesetzliche Haftung und die in der Produkthaftpflichtversicherung versicherten Risiken hinausgehen.
(PM) Hamburg, 03.04.2014 - Lieferketten werden ständig komplexer: Es wird immer kleinteiliger und internationaler produziert. Den Überblick zu behalten, fällt da schwer. Gleichzeitig steigen die Ansprüche der Verbraucher an die Qualität und Haltbarkeit von Produkten. Neben einem strategischen Lieferkettenmanagement stellen vor allem größere Konzerne in ihren Einkaufs- bzw. Gewährleistungsvereinbarungen immer höhere Anforderungen an ihre Zulieferer. Längst haben Vorgaben an Leistungsparameter, Beschaffenheitsmerkmale oder Garantievereinbarungen bezüglich des Liefergegenstandes die üblichen Eigenschaftszusicherungen oder genormten Qualitätsstandards abgelöst. Dem Zulieferer werden damit Risiken auferlegt, die über die gesetzlich vorgeschriebene Haftung weit hinausgehen. Er läuft so Gefahr, neben dem ohnehin nicht versicherbaren Erfüllungsbereich wie Wandlung, Minderung oder Nachlieferung den Versicherungsschutz seiner Produkthaftpflicht-Versicherung für etwaige Mangelfolgeschäden zu verlieren, da derartige Vereinbarungen über den Umfang der gesetzlichen Haftung hinausgehen.

„Um einen Auftrag zu erhalten, müssen Zulieferer die strengen Bedingungen der Auftraggeber wohl oder übel akzeptieren, denn die sitzen am längeren Hebel“, erklärt Jobst-Christian Haacke, Partner und Geschäftsführender Gesellschafter der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe, Deutschlands ältestem Industrieversicherungsmakler. „Lehnen sie ab, gehen ihnen vielleicht lukrative, langfristige Geschäfte verloren. Viele unterschätzen dabei aber die auf sie zukommenden zusätzlichen Haftungsrisiken, die in den Verträgen verborgen liegen“, weiß der Jurist. „Im Ernstfall können extrem hohe Kosten auf die Unternehmen zukommen, die nicht von der Haftpflichtversicherung aufgefangen werden.“ Zwar sind Versicherer auch bereit, in Teilbereichen Versicherungsschutz für Vertragshaftungen zu bieten, jedoch ist es dafür zunächst erforderlich, dass derartige Elemente im Liefervertrag überhaupt identifiziert und gegebenenfalls als Risiko bewertet werden.

Besonders im Bereich Automotive, Lebensmittel und Medizintechnik stehen die Zulieferer unter Druck. Hier wird unter anderem versucht, verschuldensunabhängige Haftungen für alle am Endprodukt beteiligte Lieferanten zu vereinbaren. Ein pauschaler Schadenersatz ohne detaillierten Kostennachweis ist ebenfalls im Gespräch. „Das kann zu einem Fass ohne Boden werden“, so der Haftpflichtspezialist. Er rät, den Versicherungsbedarf im Voraus abzuklären und wenn möglich noch im Verhandlungsstadium Modifizierungen der Vertragshaftung vorzunehmen. Darüber hinaus sollten Unternehmen jeden bereits bestehenden Liefervertrag auf Haftungserweiterungen prüfen und mit dem bestehenden Versicherungsvertrag abgleichen. Häufig formulierte Versicherungsbestätigungen wie „Versicherungsschutz wird im Rahmen des Versicherungsvertrages bestätigt“ wiegen Zulieferer und Abnehmer in Scheinsicherheit, lösen das eigentliche Problem aber nicht.

„Erst wenn alle Fallstricke transparent sind, lässt sich das jeweilige Risiko für das Unternehmen abschätzen und überlegen, wie ihm begegnet werden kann“, so Haacke. So lassen sich einige Risiken pauschal im regulären Haftpflichtvertrag mitabdecken, bei anderen müssen individuelle, möglichst weitgehende Lösungen erarbeitet und mit dem Versicherer verhandelt werden. „Einige Haftungsrisiken lassen sich nur extrem teuer oder auch gar nicht versichern“, gibt Haacke zu bedenken. „In dem Fall muss das Unternehmen abwägen, ob es im Rahmen des eigenen Risikomanagements diese Gefahr selbst tragen will oder nicht. Es gibt zunehmend Fälle, in denen Zulieferer Aufträge wegen des zu hohen Haftungsrisikos und der möglichen Folgen ablehnen.“
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