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Immovaria GmbH: Steuerbonus für Denkmäler 2010 noch nutzen

(PM) Nürnberg, 08.09.2010 - Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage und der Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit für vermieteten Wohnraum ist die Investition in ein denkmalgeschütztes Objekt – rein steuerlich betrachtet – noch attraktiver gewordenso die Experten der Immovaria GmbH Nürnberg. Denn sowohl Selbstnutzer wie auch Kapitalanleger fördert der Fiskus vergleichsweise großzügig durch die so genannte Denkmal-Afa (Absetzung für Abnutzung). Die Immovaria GmbH Nürnberg erklärt: Eigennutzer können zehn Jahre lang jeweils neun Prozent jener Kosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, die zur „Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind“, wie es im Gesetzestext (Par. 7 Abs. 1 EStG) heißt. Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann sich also über die Jahre 90 Prozent der anrechenbaren Kosten steuerlich anrechnen lassen.

Kapitalanleger haben es noch besser: Sie dürfen 100 Prozent der Kosten abschreiben, dies allerdings über zwölf Jahre: jährlich neun Prozent in den ersten acht Jahren, weitere jeweils sieben Prozent in den verbleibenden vier Jahren.Die Immovaria mit ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Sanierung denkmalgeschützter Immobilien steht potentiellen Kunden und Investoren mit Rat und Tat zur Seite.

Welche Kosten anrechenbar sind, ist genau geregelt, den Nachweis für das Finanzamt erteilt die jeweilige Denkmalschutzbehörde. Auch hierbei kann die Immovaria GmbH mit ihren Spezialisten weiter helfen. Neben baulichen Maßnahmen, die zur Erhaltung eines Gebäudes gehören – also Dach- oder Fassadensanierungen, Einbau neuer Fenster oder die Sanierung maroder Holzdecken – zählen dazu auch der Einbau moderner Heizungsanlagen, die Sanierung oder der Neubau von Bädern und Toiletten so die Immovaria GmbH.

Solche Steuergeschenke indes gibt es nur für Objekte, die rechtmäßig den Titel „Denkmal“ tragen – auch hierüber verlangen die Finanzämter eine gültige Bescheinigung des Denkmalschutzamtes. Alle von der Immovaria Gmbh angebotenen Immobilien haben diese Bescheinigung des Denkmalschutzamtes.Das muss überdies von Anbeginn an in die Planungen mit einbezogen werden: Die Immovaria GmbH warnt: Wer ein Denkmalumbaut, darf längst nicht alles. So werden Dachgauben oder Dachflächenfenster häufig nicht genehmigt, auch Fenstergrößen und -formen dürfen zumeist nicht verändert werden, so ein Bauleiter der Immovaria GmbH. Ganz wichtig: Wer in den Genuss der Denkmal-Afa kommen will, muss zuerst kaufen. Mit den Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Und das gilt auch dann, wenn sich Selbstnutzer oder Kapitalanleger ihre Denkmal- Eigentumswohnung vom Bauträger schlüsselfertig herrichten lassen: Die Umbauarbeiten beginnen erst, wenn alle oder zumindest der Löwenanteil der Wohnungen veräußert sind.
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